Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweges"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
STAKE/BV/081/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Stakendorf hat in der Sitzung am 15.05.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines kleinen Campingplatzes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.10.2019 bis 08.11.2019. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 08.10.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.05.2021 wurde der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen wurden sodann in der Zeit vom 03.08.2022 bis 05.09.2022 öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Planunterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.07.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes damit endgültig zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Planverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. 

 

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung einzureichen.