Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenweg und östlich der Bebauung Wiesenhof"
hier: Abwägung und endgültige Beschlussfassung
Vorlage
KÖHN/BV/097/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Köhn hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19.08.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, um das Wochenendhausgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet umzuplanen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 28.06.2021 bis zum 23.07.2021. Die Unterlagen wurden auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.06.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 wurde der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 08.02.2023 bis 10.03.2023 öffentlich ausgelegen, sie wurden auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.02.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und die Planung damit endgültig zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenweg und östlich der Bebauung Wiesenhof“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu (endgültige Beschlussfassung). Die Begründung mit dem Umweltbericht wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind mit der Verfahrensakte dem Innenministerium zur Genehmigung einzureichen.