Betreff
Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung auf den Zweckverband Ostholstein
Vorlage
BENDF/BV/062/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum Sachverhalt wird auf die den Gemeindevertretern/innen bekannten Beschlüsse im Bau-, Wege- und Umweltausschuss sowie in der Gemeindevertretung verwiesen.

 

Die Gemeindevertretung Bendfeld hatte zuletzt auf seiner Sitzung am 23.11.2022 (BENDF/GV/03/2022) unter dem TOP 9 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Aufgaben der Oberflächenwasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2024 übertragen zu wollen.

 

Dieser Vorlage ist der Vertragsentwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 46 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) an den Zweckverband Ostholstein – nebst Anlagen – beigefügt.

 

Eine inhaltliche Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde ist bereits im Vorfeld erfolgt.

 

Die Übertragung der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung nach den genannten Vorschriften entspricht den gegenwärtigen Vorgaben des Landeswassergesetzes und des Landesrechnungshofes gem. Querschnittsprüfung vom 31.05.2017.

Nach den genannten Vorschriften übernimmt der ZVO Ostholstein für die Gemeinde Bendfeld durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich des Satzungsrechtes, insofern bedient sich die Gemeinde Bendfeld zur Aufgabenerfüllung quasi eines Dritten. Dabei hat die Gemeinde ein separates Kündigungsrecht.

 

Für den ZVO Ostholstein ist die Anwendung der genannten Rechtsvorschriften bezüglich der Bekanntmachungen von Satzungsänderungen problematisch. Nach § 19 Abs. 2 GkZ muss der ZVO Satzungen auch in der Form bekannt machen, wie es die Hauptsatzung der Gemeinde Bendfeld bestimmt. In Anbetracht der Vielzahl von Gemeinden, die die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung auf den ZVO übertragen haben, eine nicht praktikable und mühselige Angelegenheit.

Aus diesen Gesichtspunkten heraus strebt der ZVO Ostholstein eine Aufgabenübertragung nach § 3 GkZ an. Nach dieser Vorschrift überträgt die Gemeinde Bendfeld die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung vollständig an den ZVO Ostholstein und ist sie damit mit allen Rechten und Pflichten los. Allerdings hat die Gemeinde Bendfeld dann auch kein vertragliches Kündigungsrecht mehr. Es verbleiben ihr lediglich die Rechte nach § 127 des Landesverwaltungsgesetzes, welche eine Rückübertragung der Aufgabe quasi unmöglich machen.

Der ZVO Ostholstein ist derzeit im Kontakt mit dem für das Innere zuständige Ministerium. Eine diesbezügliche Entscheidung bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit. §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Bendfeld.
  • Beitrittsvertrag vom 25.04.2013
  • Systemskizze

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bendfeld beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2024.

 

Im Falle einer Aufgabenübertragung nach § 3 GkZ wird der Bürgermeister ebenfalls ermächtigt den Vertragsabschluss mit dem Zweckverband Ostholstein zu vollziehen.