Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet "östlich der Straße Rauher Berg und nördlich der Finnenhaussiedlung - Günther-Prien-Sraße"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/887/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 27.05.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 gefasst. Der Gartenbaubetrieb Rauher Berg 15 soll mit den vorhandenen Gewächshäusern abgerissen und durch Mehrfamilienhäuser ersetzt werden. Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 17.03.2022 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Von Seiten der Wasserbehörde des Kreises Plön wurde zunächst ein Entwässerungskonzept mit dem sogenanntem A RW 1-Nachweis gefordert. Die Erarbeitung der Unterlagen war sehr aufwändig und hat doch etwas länger gedauert, als erwartet. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine Abstimmung mit der Wasserbehörde, sodass diese Problematik gelöst ist. Weiterhin wurde eine lärmtechnische Untersuchung zum Verkehrslärm und eine Schattenstudie angefertigt und ausgewertet.

 

Es wird nun empfohlen, die vorliegenden, überarbeiteten Planunterlagen im Entwurf zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.  


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Lärmtechnische Untersuchung - Verkehrslärm

Schattenstudie


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklung- und Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich der Straße Rauher Berg und nördlich der Finnenhaussiedlung – Günther-Prien-Straße“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung mit der Schattenstudie und der lärmtechnischen Untersuchung werden gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind nach Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet unter www.amt-probstei.de für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind während des Auslegungsfrist ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.