Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße"
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneuter Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
FIEFB/BV/073/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen durchgeführt und den Satzungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.08.2021 gefasst. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Der Flächennutzungsplan wurde vom Innenministerium nicht genehmigt, sodass insbesondere zur Prüfung von Standortalternativen und zur Abstimmung der Planung mit den Nachbargemeinden nachgearbeitet werden musste. Die endgültige Beschlussfassung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes musste aus diesem Grunde aufgehoben werden. Da die Nacharbeiten auch den Bebauungsplan Nr.  9 betreffen, muss der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes nun ebenfalls aufgehoben werden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.02.2022 wurde beschlossen, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 nach einer Überarbeitung fortzuführen. Es wurde daraufhin insbesondere eine Standortanalyse entwickelt und eine interkommunale Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.03.2023 wurde die Standortanalyse zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen beraten und es wurde beschlossen, dass grundsätzlich an der bisherigen Planung festgehalten wird. Hinsichtlich der Flächenausweisung wurde jedoch beschlossen, dass die bisher nördlich der Bahnlinie ausgewiesene Fläche aus der Planung herausgenommen wird und dafür eine Erweiterung der südlich der Bahnlinie ausgewiesenen Fläche erfolgen soll. Das westlich und südlich der Bahnlinie gelegene Flurstück 17/5 der Flur 6 Gemarkung Fiefbergen soll dabei auch aus der Planung herausgenommen werden. Insgesamt bleibt es bei der Gesamtflächenausweisung von ca. 13 ha. Es ergibt sich somit für die Planung ein neuer Geltungsbereich.

 

Weiterhin wurde der Bebauungsplan Nr. 9 als sogenannter Angebotsplan aufgestellt. Da es bei dieser Planung um einen Vorhabenträger geht, der sowohl die Planungs- und Erschließungskosten als auch die Umsetzung des Projektes finanzieren und sicherstellen soll, wird empfohlen, das Planverfahren auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch umzustellen. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss sich der Vorhabenträger in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag verpflichten, das Vorhaben innerhalb einer festgesetzten Frist umzusetzen. Auch können in einem Durchführungsvertrag detailliertere Vereinbarungen getroffen werden, als es mit den Festsetzungen im Bebauungsplan möglich ist. Im Durchführungsvertrag werden dann auch Regelungen zur Erschließung vereinbart und dass der Vorhabenträger nach Ablauf der Nutzungsdauer die Photovoltaikanlagen vollständig zurückzubauen hat. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan bietet der Gemeinde damit eine größere Sicherheit. Im Übrigen fordert auch die Landesplanungsbehörde zur Umsetzung von Projekten für die Aufstellung von Photovoltaikfreiflächenanlagen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 

 

Es wird nun empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 aufzuheben und die vorliegenden, überarbeiteten Planunterlagen mit dem neuen Geltungsbereich im Entwurf zu beschließen und zur erneuten Offenlegung zu bestimmen. Das Planverfahren sollte von einem Angebotsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umgestellt werden. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Fachbeitrag Artenschutz

Standortanalyse

Protokoll der interkommunalen Abstimmung mit den Nachbargemeinden


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung hebt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „nördlich und südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg und westlich der Dorfstraße“ vom 18.08.2021 auf.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden, überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9, nunmehr für das Gebiet „südlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg, nördlich der K 47 und westlich des Gewerbegebietes“ zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz, der Standortanalyse und der interkommunalen Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird gebilligt.

 

  1. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird von einem angebotsorientierten Bebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch umgestellt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Sie sind auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.