Betreff
Sportplatzsanierung/Bau eines Kunstrasenplatzes – weiteres Vorgehen
Vorlage
SCHÖN/BV/882/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gremien der Gemeinde Schönberg haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Kunstrasen befasst. Der Umweltbeirat hat sich mit knapper Mehrheit gegen den Bau eines Kunstrasenplatzes ausgesprochen. Auch der Seniorenbeirat hat sich mit der Thematik befasst und sich für den Kunstrasen ausgesprochen. Die Fachausschüsse und die Gemeindevertretung haben mehrheitlich dafür gestimmt und Haushaltsmittel hierfür beschlossen.

 

Inhaltliche Gründe für einen Kunstrasen

 

Für den Bau eines Kunstrasens in Schönberg sprechen der hohe Bedarf und der damit notwendige hohe ganzjährige Nutzungsgrad, der einen Kunstrasen sowohl ökonomisch wie auch ökologisch sinnvoll machen, so die Aussagen eines Fachgutachters, der auch die Landesregierung sowie Bundessportverbände berät. Die Unterlagen dazu aus früheren Gremiensitzungen liegen in Session bzw. dem Bürgerinformationsportal allen vor.

 

Ein Kunstrasensportplatz bietet nicht nur Nutzungsmöglichkeiten für ca. 650, überwiegend jugendliche Aktive des TSV, sondern kann u.a. nach Regentagen vormittags auch für die rund 1.500 Schülerinnen und Schüler der benachbarten Gemeinschaftsschule Probstei und der Grundschule an den Salzwiesen als Alternative für den Albert-Koch-Platz zum Sportunterricht dienen. Die Gemeinschaftsschule Probstei hat nicht nur ein Oberstufensportprofil, das von einem Kunstrasenplatz einen Nutzen hätte, sondern ist inzwischen auch Talentschule des Fußballs (SHFV).

 

Bisheriges Bemühen um eine Förderung

 

Die Gemeinde Schönberg hat sich daher gemäß der Beschlusslage mehrfach um eine Förderung zur Sanierung der Sportrasenfläche mit LED-Flutlichtanlage zu einem Kunstrasenplatz bemüht. Sowohl aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ bei dem eine 90 Prozentförderung der förderwürdigen Kosten möglich gewesen wäre wie auch aus dem Programm „Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie)“ bei dem eine Maximalförderung von 250.000,- Euro möglich wäre.

 

Bei dem „Investitionspakt-Förderungsprogramm“ erfolgte bei allen drei gestellten Förderanträgen leider keinen positiver Förderungsbescheid. Zudem würde mitgeteilt, dass dieses im Rahmen der Covid-19-Pandemie aufgestellte Sonderprogramm des Bundes nicht fortgeführt werde.

 

Ein erster Antrag auf Förderung aus dem Programm „Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (Sportstättenförderrichtlinie)“ für 2022 ist abgelehnt worden. Ein weiterer Antrag aus dem Programm für das Jahr 2023 wurde gestellt und liegt dem Ministerium derzeit zur Entscheidung vor. Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung (übertragen aus 2022).

 

Hier sollte die Entscheidung über den Antrag abgewartet werden.

 

Wie kann es weitergehen, welche Alternativen einer Förderung bieten sich?

 

EU-Mittel:

EU Mittel aus dem Förderprogramm der Aktiv Region können nicht genutzt werden, da aus dem Programm nur Maßnahmen gefördert werden, die in der Gesamtsumm 650.000 Euro nicht überschreiten dürfen.

 

Bundesmittel:

Das Programm mit Mitteln aus dem Investitionspakt steht nicht mehr zur Verfügung. Ob eine Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung möglich ist, wird derzeit noch geprüft, sie erscheint nach Einschätzung von Fachleuten aber derzeit als unwahrscheinlich.

 

Landesmittel:

Hier bestehen zwei Möglichkeiten.

a)    Zum einen eine weitere Antragstellung auf Förderung aus dem Programm zur Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein (max. 250.000,- Euro) für das Programmjahr 2024 und ggf. 2025. Dafür wären wieder Haushaltsmittel für das kommende HH-Jahr einzuplanen. Der Eigenanteil der Gemeinde würde in diesem Fall bei ca. 600.000,- Euro liegen. Nach Aussage des Ministeriums ist dieses Förderprogramm aber aktuell vierfach überzeichnet – eine erfolgreiche Förderung ungewiss aber grundsätzlich möglich.

b)    Eine weitere Option wäre, wenn der TSV Schönberg selber Träger der Baumaßnahme wäre und entsprechende Fördermittel beim Landessportverband  Schleswig-Holstein stellen würde. Hier wäre eine Förderung von max. 90.000,- Euro möglich und nach Aussage des LSV auch sehr wahrscheinlich. Allerdings wird vom Verein als Antragsteller eine Eigenleistung in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von ca. 850.000,- Euro (Kostenschätzung vom 31.03.2023) gefordert – das entspräche ca. 170.000,- Euro, die der TSV bar oder in Arbeitsleistung aufbringen müsste. Bei der Gemeinde verbliebe dann ein Eigenanteil von ca. 590.000,- Euro. Erste Gespräche dazu sind mit dem TSV Schönberg (mit dem Vorsitzenden und dem Abteilungsleiter Fußball) bereits erfolgt.

 

Kreismittel:

Auch der Kreis unterstützt die Sanierung von Sportplätzen. Ein ergänzender Antrag an den Kreis Plön könnte den Eigenanteil der Gemeinde um bis zu 160.000,- Euro reduzieren. Eine valide Aussage ob eine Förderung sicher einzuplanen wäre, kann hier aber nicht gegeben werden. Die Förderung durch den Kreis Plön sollte aber als Ergänzung zu einer erfolgreichen Landesförderung beantragt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Notwendigkeit und der Bedarf für einen Kunstrasenplatz an der Strandstraße werden weiterhin anerkannt.

 

  1. Der Bürgermeister wird daher gebeten, im Falle einer erneuten Ablehnung des gestellten Förderantrags beim Land, in die Haushaltsplanung 2024 nochmals einen Investitionsbetrag von 850.000 Euro einzustellen. Die finale Freigabe erfolgt durch die Gemeindevertretung.

 

  1. Der Bürgermeister wird gebeten, im Falle einer erneuten Ablehnung des gestellten Förderantrags beim Land, erneut einen Förderantrag beim Ministerium zu stellen und weiterhin weitere Fördermöglichkeiten für den Bau eines Kunstrasenplatzes zu nutzen. Darüber hinaus sollen die Gespräche mit dem TSV Schönberg fortgeführt werden, ob dieser parallel unter den genannten Bedingen einen eigenen Antrag zum Bau eines Kunstrasenplatzes beim Landessportverband stellen würde und Bauherr der Maßnahme werden wird.

 

  1. Da durch den Bau eines Kunstrasenplatzes eine Flächenversiegelung erfolgt, wird die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleiches gesehen. Es wird daher ein Betrag von 5% der Investitionssumme für die Anlage einer neuen Ausgleichsfläche oder für die Aufwertung einer bereits vorhandenen Fläche(n) in den Haushalt 2024 eingestellt. Die Ausarbeitung von Vorschlägen wird dem Umweltbeirat übertragen. Der Bau- und Verkehrsausschuss wird final darüber entscheiden und die Mittel für diese Maßnahmen frei geben.

 

  1. Der Kunstrasenplatz soll nach Fertigstellung möglichst auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und kann außerhalb von Trainings- und Spielzeiten von Jugendlichen oder anderen Vereinen und Gruppen genutzt werden.