Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt: |
8.621.948,06
€ |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt: |
8.621.948,06
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
7.761.200,00
€ |
8.215.274,80
€ |
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Soll-Ausgaben: |
7.761.200,00
€ |
8.215.274,80
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
358.200,00 € |
406.673,26 € |
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Soll-Ausgaben: |
358.200,00 € |
406.673,26 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 77.697,26 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 434.290,09 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.357.826,00 €.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 11 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss zur Prüfung
der Jahresrechnung:
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit. § 94 Abs.3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen.
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den
Amtsausschuss:
- Gem. § 18 AO in Verbindung mit. § 94 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2022
- Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt