Betreff
Jahresrechnung 2022 des Amtes Probstei
Vorlage
AMTPR/BV/072/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

8.621.948,06 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

8.621.948,06 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

7.761.200,00 €

8.215.274,80 €

Soll-Ausgaben:

7.761.200,00 €

8.215.274,80 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  358.200,00 €

   406.673,26 €

Soll-Ausgaben:

  358.200,00 €

   406.673,26 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 77.697,26 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 434.290,09 € aus.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.357.826,00 €.

 

Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 11 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung:

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit. § 94 Abs.3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen.

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss:

 

  1. Gem. § 18 AO in Verbindung mit. § 94 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2022

 

  1. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 626.663,94 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt