Betreff
Satzung Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/880/2023
Aktenzeichen
III.4-4511.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 30.06.2022 hat die Gemeindevertretung folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gründung eines Kinder- und Jugendbeirats, um die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde Schönberg stärker als bisher zu berücksichtigen. Über die konkrete Ausgestaltung, die damit verbundenen Fragen und die Aufstellung einer entsprechenden Satzung beraten die politischen Gremien in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Gemeinde Schönberg zeitnah. Ziel ist es, bis zur Kommunalwahl 2023 einen Kinder- und Jugendbeirat zu etablieren. Die Verwaltung und die Gemeinde Schönberg werden um die Koordination zur Einrichtung des Kinder- und Jugendbeirats gebeten.

 

In der Zwischenzeit wurde in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den hauptamtlichen Fachkräften des Kinder- und Jugendhauses und der Amtsverwaltung ein Satzungsentwurf erarbeitet.

 

Sie erhalten diesen Entwurf als Anlage zu dieser Vorlage.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Entwurf Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates für die Gemeinde Schönberg entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.