Betreff
Anpassung der Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde Schönberg an Vereine und Verbände in der Jugendarbeit
Vorlage
SCHÖN/BV/877/2023
Aktenzeichen
III.4-4511.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde Schönberg an Vereine und Verbände in der Jugendarbeit ist seit 2004 gültig. Seither gab es keine Veränderung.

 

Die Richtlinien wurden seinerzeit weitestgehend in Anlehnung an die Kreisrichtlinien erlassen.

 

Der Kreis Plön hat seine Richtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im letzten Jahr angepasst.

 

Die Unterschiede zu den Richtlinien des Kreises Plön stellen sich nun wie folgt dar:

 

Fahrtenmittel

Gemeinde Schönberg

Kreis Plön

Altersgrenze

bis einschl.26. Lebensjahr

nicht über 27 Jahre alt

In- und Auslandsfahrten

1,80 € je Tag u. Teilnehmer

2,50 € je Tag u. Teilnehmer

Intern. Jugendbegegnung Inland

5,50 € je Tag u. Teilnehmer

4,00 € je Tag u. Teilnehmer

Intern. Jugendbegegnung Ausland

5,50 € je Tag u. Teilnehmer

7,00 € je Tag u. Teilnehmer

 

Zuwendung Erwerb Juleica

Gemeinde Schönberg

Kreis Plön

 

0,00 €

1/3 der Kosten

 

Es wird empfohlen, die Fahrtenmittel analog zur Kreisrichtlinie zu erhöhen.

 

Im Bereich der Pauschalmittel sieht die Kreisrichtlinie für die Jugendgruppen feste Beträge gestaffelt nach der Mitgliederstärke vor (7-25 Mitglieder 100,00 €, 26-50 Mitglieder 125,00 €, mehr als 50 Mitglieder 150,00 €). Die Gemeinde Schönberg zahlt einen Sockelbetrag in Höhe von 105,00 € sowie 1,00 € je Mitglied unter 21 Jahren bis einschließlich 50 Mitglieder. Für das 51. bis 100. Mitglied sind es 0,50 € je Mitglied und darüber hinaus für jedes weitere Mitglied 0,25 €. Hier bietet die Gemeinde Schönberg die besseren Konditionen für die Jugendgruppen. Es wird daher vorgeschlagen, es bei der bisherigen Förderung zu belassen.

 

Die Geräte- und Projektförderung bleibt unverändert.

 

Die Jugendgruppenleiterentschädigung wird laut den Richtlinien der Gemeinde Schönberg schon jetzt in gleicher Höhe wie vom Kreis Plön gewährt. Der Betrag in Höhe von 100,00 € je Jugendgruppenleiter bleibt unverändert.

 

Die Mehrbelastung für die Gemeinde Schönberg im Bereich der Fahrtenmittel beläuft sich, basierend auf den Anträgen aus dem Jahr 2022, auf 284,90 € pro Jahr.

 

Zur Mehrbelastung bezüglich eines Zuschusses zum Erwerb der Juleica kann keine Aussage getroffen werden, da es diese Förderung bisher nicht gab.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Zuschussrichtlinien Stand 2004

-       Zuschussrichtlinien Stand 2023

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Schönberg beschließt, die Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde Schönberg an Vereine und Verbände in der Jugendarbeit analog zu der aktuellen Kreisrichtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen anzupassen. Dort, wo die Gemeinde Schönberg aktuell die besseren Konditionen anbietet, soll die bisherige Förderung so belassen werden.