Sachverhalt:
Die Richtlinien für
die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde Schönberg an Vereine und Verbände
in der Jugendarbeit ist seit 2004 gültig. Seither gab es keine Veränderung.
Die Richtlinien
wurden seinerzeit weitestgehend in Anlehnung an die Kreisrichtlinien erlassen.
Der Kreis Plön hat
seine Richtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im letzten Jahr
angepasst.
Die Unterschiede zu
den Richtlinien des Kreises Plön stellen sich nun wie folgt dar:
Fahrtenmittel |
Gemeinde
Schönberg |
Kreis
Plön |
Altersgrenze |
bis
einschl.26. Lebensjahr |
nicht
über 27 Jahre alt |
In-
und Auslandsfahrten |
1,80
€ je Tag u. Teilnehmer |
2,50
€ je Tag u. Teilnehmer |
Intern.
Jugendbegegnung Inland |
5,50
€ je Tag u. Teilnehmer |
4,00
€ je Tag u. Teilnehmer |
Intern.
Jugendbegegnung Ausland |
5,50
€ je Tag u. Teilnehmer |
7,00
€ je Tag u. Teilnehmer |
Zuwendung Erwerb Juleica |
Gemeinde
Schönberg |
Kreis
Plön |
|
0,00
€ |
1/3
der Kosten |
Es wird empfohlen,
die Fahrtenmittel analog zur Kreisrichtlinie zu erhöhen.
Im Bereich der Pauschalmittel
sieht die Kreisrichtlinie für die Jugendgruppen feste Beträge gestaffelt nach
der Mitgliederstärke vor (7-25 Mitglieder 100,00 €, 26-50 Mitglieder 125,00 €,
mehr als 50 Mitglieder 150,00 €). Die Gemeinde Schönberg zahlt einen
Sockelbetrag in Höhe von 105,00 € sowie 1,00 € je Mitglied unter 21 Jahren bis
einschließlich 50 Mitglieder. Für das 51. bis 100. Mitglied sind es 0,50 € je
Mitglied und darüber hinaus für jedes weitere Mitglied 0,25 €. Hier bietet die
Gemeinde Schönberg die besseren Konditionen für die Jugendgruppen. Es wird
daher vorgeschlagen, es bei der bisherigen Förderung zu belassen.
Die Geräte- und
Projektförderung bleibt unverändert.
Die
Jugendgruppenleiterentschädigung wird laut den Richtlinien der Gemeinde
Schönberg schon jetzt in gleicher Höhe wie vom Kreis Plön gewährt. Der Betrag
in Höhe von 100,00 € je Jugendgruppenleiter bleibt unverändert.
Die Mehrbelastung
für die Gemeinde Schönberg im Bereich der Fahrtenmittel beläuft sich, basierend
auf den Anträgen aus dem Jahr 2022, auf 284,90 € pro Jahr.
Zur Mehrbelastung
bezüglich eines Zuschusses zum Erwerb der Juleica kann keine Aussage getroffen
werden, da es diese Förderung bisher nicht gab.
Anlagenverzeichnis:
-
Zuschussrichtlinien
Stand 2004
-
Zuschussrichtlinien
Stand 2023
Beschlussvorschlag:
Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Schönberg
beschließt, die Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde
Schönberg an Vereine und Verbände in der Jugendarbeit analog zu der aktuellen
Kreisrichtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen anzupassen. Dort, wo
die Gemeinde Schönberg aktuell die besseren Konditionen anbietet, soll die
bisherige Förderung so belassen werden.