Betreff
SprottenFlotte - Festlegung der Standorte der Ausleihstationen
Vorlage
SCHÖN/BV/875/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei dem Projekt SprottenFlotte handelt es sich um ein Bikesharing Projekt der Kiel-Region.

Bisher wurde im Wege einzelvertraglicher Regelungen das Projekt in diversen Städten und

Gemeinden in der Gebietskulisse der Kiel-Region umgesetzt. Auf Grundlage des politischen Beschlusses im Bau- und Verkehrsausschuss vom 6.10.2022 (SCHÖN/BV/8202022) wird auch in der Gemeinde Schönberg der Betrieb des Bikesharing-Systems „SprottenFlotte“ in den Jahren 2023 bis 2026 ermöglicht und finanziell bezuschusst. Angestrebt wird ein Projektstart im April 2023. Beschlusslage ist, dass die Gemeinde Schönberg einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro je Betriebsjahr an die KielRegion GmbH zahlt und zur Minderung des Eigenanteils beim Kreis Plön eine Förderung von 50 Prozent einwirbt, so dass der Eigenanteil sich auf 10.000 Euro pro Betriebsjahr reduziert. Entsprechende Haushaltsmittel wurden durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Wie in der Beschlussvorlage vom Oktober vorgesehen, sollen nun die vier Standorte für Leih-Stationen festgelegt werden. Darüber hinaus sollen für eine mögliche Projekterweiterung noch zwei weitere Stationen ausgewählt werden. Nach der Hälfte des Vertragszeitraums von drei Jahren kann nach entsprechender Evaluation auch eine Veränderung von Standorten erfolgen.

 

Nach erfolgreicher Pilotphase soll das das Projekt nun auch den „klassischen“ ländlichen Raum erschließen. In zwei Ämtern (Amt Hüttener Berge und Amt Probstei) ist nun angedacht, das Projekt amtsweit also über alle Gemeinden in den Ämtern auszurollen. Dazu fand am 08.02.2023 eine Vorstellung des Projektes für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Amtes statt.

 

Angestrebt wird nun eine Förderung aus dem Landesförderprogramm „Ab aufs Rad“ bei der bei Bewilligung auch eine Kombination mit der Kreisförderung möglich wäre. Dieser Umstand würde es in Schönberg erlauben, im Laufe des Sommers die Anzahl der bisher beschlossenen vier Stationen um zwei zu erhöhen sowie die Anzahl der zur Verfügung stehenden 20 Fahrräder auf mindestens 30 (und maximal 40) Fahrräder insgesamt zu erhöhen. Der finanzielle Eigenanteil der Gemeinde erhöht sich trotz des dadurch erweiterten Angebots nicht. Die Mehrleistung wird voll über die Förderung getragen. Die Förderung ermöglicht zudem, dass sich voraussichtlich die meisten Gemeinden der Probstei mit zumindest einer Station á fünf Fahrräder an dem Projekt SprottenFlotte beteiligen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Einer Teilnahme am Pilotprojekt „Ländlicher Raum Amt Probstei“ aus dem Landesförderprogramm „Ab aufs Rad“ wird zugestimmt.

 

  1. Die SprottenFlotte-Stationen (1 bis 4 sowie 5 und 6) werden wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt eingerichtet.