Betreff
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Straße Lünningsredder
Vorlage
SCHÖN/BV/874/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Zufahrt von der Strandstraße in die Straße Lünningsredder wurde zur Zeit der Errichtung der Wohnbebauung in der Lamp‘schen Koppel mit dem VZ 267 für Kfz unterbunden, so dass der Lünnungsredder zu einer sogenannten „unechten Einbahnstraße“ wurde. Diese Maßnahme war damals nur temporär angedacht, wurde aber nicht mehr zurückgenommen.

 

Seitens der Anlieger des Lünningsredders wurde der Wunsch geäußert diese Beschilderung zu entfernen, auch um unnötige Umwege zu sparen. Dieser Gedanke wurde schon länger in der Politik diskutiert, einen finalen Beschluss gab es allerdings noch nicht, da die Umsetzung der aktuellen Baumaßnahme abgewartet werden sollte. Eine entsprechende Beschlussfassung zum aktuellen Zeitpunkt empfiehlt sich nun.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Verkehrszeichen 267, dass die Zufahrt für Kfz von der Strandstraße in die Straße Lünningsredder verhindert, ist zu entfernen. Die Straße soll so wieder von beiden Seiten befahren werden können.