Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KROKA/BV/051/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Krokau hat bereits in der Sitzung am 14.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für eine 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen gefasst.

 

Es ist nunmehr ein weiterer Antrag auf Errichtung und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen eingereicht worden. Die Fläche liegt exakt zwischen den bereits in Planung befindlichen Flächen, sodass sich mit der Planung dieser Fläche dann eine zusammenhängende Fläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen ergibt.

 

Die Planung von Photovoltaikfreiflächenanlagen erfolgt über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch. Das bedeutet, dass sich der Investor in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag verpflichten muss, das Vorhaben innerhalb eines festgelegten Zeitraumes umzusetzen. Zusätzlich werden u.a. die Erschließung und der Rückbau der Anlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer im Durchführungsvertrag vereinbart. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan darf es jedoch nur einen Vorhabenträger geben, der den Zugriff auf die entsprechenden Flächen hat. Da in Krokau nun zwei Grundstückseigentümer als Investoren auftreten und ihre Flächen mit Photovoltaikfreiflächenanlagen bebauen wollen, muss es dementsprechend auch zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne geben. Dagegen kann das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für beide Flächen gemeinsam durchgeführt werden, im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde eine entsprechende Änderung des Geltungsbereiches bereits empfohlen.

 

Es wird nun empfohlen, mit dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7, die Planung der zusätzlichen Fläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen einzuleiten. 

 

 

 

  


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke´s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Der Investor hat der Gemeinde alle mit der Planung in Zusammenhang stehenden Kosten zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.