Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen"
hier: Änderung des Geltungsbereichs
Vorlage
KROKA/BV/050/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Krokau hat in der Sitzung am 14.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 zur Festsetzung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen gefasst.

 

Zu dem Bebauungsplan wurde bereits ein Standortkonzept erarbeitet und eine Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt. Anregungen wurden von den Nachbargemeinden nicht vorgetragen.

 

Der Investor hat nun mitgeteilt, dass eine von ihm beantragte Fläche, die auch Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses war, aus der Planung herausgenommen wurde. Es verbleibt nunmehr noch eine Fläche, die aus zwei Flurstücken besteht und eine Gesamtgröße von ca. 14 ha hat.

 

Es sollte nun der neue Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 entsprechend angepasst werden, damit der nächste formelle Schritt der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt werden kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der anliegenden Karte entsprechend zu ändern.

 

  1. Mit der Änderung des Geltungsbereichs soll die vorgezogene Beteiligung der Behörden gemäß
    § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen. Während der Auslegung sind die Planunterlagen auch online unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.