Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet " südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen"
hier: Änderung des Geltungsbereichs
Vorlage
KROKA/BV/049/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Krokau hat in der Sitzung am 14.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen gefasst.

 

Zwischenzeitlich hat ein weiterer Investor beantragt, seine Fläche in die Planung zu integrieren und der bisherige Investor hat erklärt, dass eine seiner beantragten Flächen nun aus der Planung herausgenommen wurde.

 

Die Planungsaufträge wurden bereits an die Planungsbüros B2K, Herrn Kühle, für die städtebaulichen und dem Planungsbüro Franke´s Landschaften, Frau Franke, für die naturschutzfachlichen Leistungen erteilt.

 

Es sollte nun der neue Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend angepasst werden, damit der nächste formelle Schritt der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit durchgeführt werden kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der anliegenden Karte entsprechend zu ändern.

  2. Mit der Änderung des Geltungsbereichs soll die vorgezogene Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen. Während der Auslegung sind die Planunterlagen auch online unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

 

  1. Die Planungskosten sind von den Investoren in vollem Umfang zu erstatten, sie sind nach dem jeweiligen Anteil der Flächen der Investoren abzurechnen.