Betreff
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/107/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

2.842.186,12 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

2.842.186,12 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

2.540.700,00 €

2.538.329,12 €

Soll-Ausgaben:

2.540.700,00 €

2.538.329,12 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  242.100,00 €

   303.857,00 €

Soll-Ausgaben:

  242.100,00 €

   303.857,00 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 81.922,24 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 585.107,10 € aus.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.082.924,74 €.

 

Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 33.427,97 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 10 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.

 


 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 33.427,97 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 33.427,97 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt