Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.097.278,21 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.097.278,21 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
904.500,00
€ |
979.153,90
€ |
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Soll-Ausgaben: |
904.500,00
€ |
979.153,90
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
83.900,00 € |
118.124,31
€ |
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Soll-Ausgaben: |
83.900,00 € |
118.124,31
€ |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 197.683,51 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 376.376,62 € aus.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.480,50 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.480,50 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.480,50 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt