Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt: |
2.046.406,81 € |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt: |
2.046.406,81 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.341.500,00
€ |
1.530.887,05
€ |
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Soll-Ausgaben: |
1.341.500,00
€ |
1.530.887,05
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
347.800,00 € |
515.519,76 € |
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Soll-Ausgaben: |
347.800,00 € |
515.519,76 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 172.180,52 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 484.430,65 € aus. Der Stand der Finanzausgleichsrücklage beträgt 238.300,00 €.
Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2022 auf 323.975,60 €.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 38.908,96 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 38.908,96 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 38.908,96 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt