Betreff
Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen
hier: Beratung und Beschlussfassung zum Standortkonzept
Vorlage
FIEFB/BV/069/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt, um Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen auszuweisen. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.08.2021 gefasst. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde sodann mit der Verfahrensakte zur Genehmigung beim Innenministerium eingereicht. Das Innenministerium hat die Genehmigung versagt u.a. mit der Begründung, dass eine Prüfung von alternativen Standorten nicht im umfassenden Maße erfolgt ist und auch die Beteiligung der Nachbargemeinden nicht in ausreichendem Maße durchgeführt wurde.

 

Die Gemeindevertretung hat sodann in der Sitzung am 23.02.2022 beschlossen, dass das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 fortgeführt werden soll. Es wurde eine Standortanalyse mit einem Standortkonzept erstellt, das nun in der Sitzung vom Planungsbüro vorgestellt werden soll. Die Gemeinde sollte darauf basierend entscheiden, ob es bei den bisher in Aussicht genommenen Flächen für die Photovoltaikfreiflächenanlagen bleibt, ob sich diese nur leicht verändern oder verschieben oder ob aufgrund des vorgestellten Konzeptes Flächen an anderer Stelle der Gemeinde ausgewiesen werden sollen.

 

Es hat am Mittwoch, den 15.02.2023 eine Veranstaltung zur Abstimmung des Standortkonzeptes mit den Nachbargemeinden gegeben. Von den Nachbargemeinden wurden keine Anregungen oder Bedenken gegen das Standortkonzept vorgetragen. Das Protokoll der Veranstaltung ist beigefügt.

 

Weiterhin kann die Gemeinde auch festlegen, dass nur ein bestimmter Anteil der gesamten Gemeindefläche für die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen genutzt werden soll. Das Gemeindegebiet umfasst rund 580 ha. Bei einem Anteil von 3 % der Gemeindefläche würde dies einen Anteil zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen in Größe von 17,4 ha bedeuten. Bei einem Anteil von 4 % würden es 23,2 ha und bei einem Anteil von 5 % würden es 29 ha sein. Die bisherige Planung weist Flächen in Größe von ca. 13 ha für Photovoltaikfreiflächenanlagen aus. 

 

Es wird nun empfohlen, auf der Grundlage des Standortkonzeptes zu entscheiden, welche Flächen in welchem Umfang mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 9 für Photovoltaikfreiflächenanlagen fortgeführt werden sollen.

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Standortkonzept

Protokoll der Abstimmung mit den Nachbargemeinden


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung maximal x % der Gemeindefläche für den Bau und Betrieb von Photovoltaikfreiflächenanlagen zu überplanen.

 

  1. Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung an den Planungen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 9 mit folgenden Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen festzuhalten und das Verfahren fortzuführen: