Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet "nordwestlich der Dorfstraße, südwestlich der Straße 'Grüner Kamp' und östlich der Kreisstraße 44"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/144/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Wendtorf hat in der Sitzung am 13.02.2020 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 zur Ausweisung des neuen Feuerwehrstandortes beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde per öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 04.10.2021 bis zum 18.10.2021 durchgeführt. Während der Auslegung wurden die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aus den Erkenntnissen der frühzeitigen Beteiligungen wurde die Planung entsprechend angepasst und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2022 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Planunterlagen haben sodann in der Zeit vom 26.10.2022 bis 28.11.2022 öffentlich ausgelegen, die Unterlagen wurden während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.11.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros und den Bebauungsplanes Nr. 12 als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planunterlagen

-       Begründung mit Umweltbericht

-       Umweltfachbeitrag

-       Artenschutzbericht

-       Entwässerungskonzept

-       Schallgutachten

-       Abwägungsvorschläge

-       Zusammenfassende Erklärung


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „nordwestlich der 'Dorfstraße', südwestlich der Straße 'Grüner Kamp' und östlich der Kreisstraße 44“ (Satzungsbeschluss). Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist nach Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und dessen Bekanntgabe auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.