Betreff
Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet "südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade"
hier: Vorstellung des Planentwurfs zur Windkraft und Bestimmung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Vorlage
FIEFB/BV/067/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.05.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 gefasst, um die gemeindliche Planung der Flächen für Windkraftanlagen an den Regionalplan des Landes Schleswig-Holstein anzupassen.

 

Der Regionalplan sieht nun eine etwas erweitere Fläche als Vorrangfläche für Windkraftanlagen vor, sodass mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 diese Erweiterung berücksichtigt wird. Weiterhin ist im Regionalplan u.a. keine Höhenbegrenzung der Windkraftanlagen festgelegt, sodass auch diesbezüglich eine Anpassung mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 erfolgt. Die Abstandsflächen der Windkraftanlagen untereinander und zur nächstgelegenen Wohnbebauung ergeben sich aus der geplanten Höhe der Anlagen. In Fiefbergen ist nunmehr ein Repowering mit 4 Windkraftanlagen, statt der vorhandenen 7 Anlagen vorgesehen. Die neu geplanten Anlagen sollen eine Höhe von 180 m haben. Durch die Erweiterung der Fläche im Regionalplan ist es nun auch möglich, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Fahren eine Windkraftanlage zu errichten, sodass der Windpark dann insgesamt aus 5 Anlagen bestehen soll.

 

Es wird nun in der Sitzung die aktuelle Planung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 vorgestellt. Es wird empfohlen, den Planungen zuzustimmen, damit die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen eingeleitet werden kann.  

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Planunterlagen zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorgestellten Planungen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade“ zuzustimmen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen eingeleitet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen.