Betreff
Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 für das Gebiet "nördlich der Kleinen Mühlenstraße, östlich der Bahnhofstraße und südwestlich der Großen Mühlenstraße"
Vorlage
SCHÖN/BV/869/2023
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 ist am 25.10.2014 in Kraft getreten. Zum Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB am 16.07.2014 abgeschlossen. Im Durchführungsvertrag hat sich der Vorhabenträger u.a. verpflichtet, ein Wohn- und Geschäftshaus mit 6 Vollgeschossen und 2 Staffelgeschossen zu errichten. Weiterhin sollte der Bauantrag 15 Monate nach Bekanntgabe des Bebauungsplanes gestellt und das Vorhaben binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung fertiggestellt werden. 

 

Mit Änderungsvertrag vom 13.02.2019 und 17.02.2019 wurde sodann vereinbart, dass das Wohn- und Geschäftshaus u.a. mit 6 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet werden muss. Ein Bauantrag zu dieser geänderten Planung war bereits eingereicht. Weiterhin wurde die Frist für die Fertigstellung des Vorhabens auf spätestens 31.12.2022 festgelegt.

 

U.a. aufgrund von Corona sowie steigenden Zinsen hat sich die Planung und Durchführung des Vorhabens noch einmal verzögert. Eine Prüfung der erteilten Baugenehmigung hat ergeben, dass noch bauliche Veränderungen vorgenommen werden mussten. Es wurde ein erneuter Bauantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wurde erteilt. Die Baugenehmigung dazu liegt noch nicht vor.

 

Es wird nun empfohlen, dem anliegenden 2. Änderungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 zuzustimmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem anliegenden 2. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 gemäß § 12 BauGB zuzustimmen.