Betreff
Weiteres Vorgehen Wege Sanierung; Erstellung Prioritätenliste
Vorlage
SCHÖN/BV/868/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg ist geprägt durch eine Vielzahl an Verbindungs- und Wanderwegen, ergänzt durch viele Spurplattenwege zwischen den Ortsteilen und dem Strandbereichen, die insbesondere dem Landwirtschaftlichen Verkehr dienen aber sich auch einer großen Beliebtheit bei Spaziergängern und Radfahren erfreuen und zu deren Freizeitgestaltung und Erholung beitragen.

 

Die Spurplattenwege sind ebenso wie die Wanderwege in den Strandbereichen zudem von besonderer touristischer Bedeutung, abseits der Nutzung des Strandes und des Deiches. Darüber hinaus  haben Teile der Spurplattenwege für das Verkehrswegenetz für Radfahrer einen besonderen Wert, wie das im vergangen Jahr vorgestellte Verkehrskonzept festgestellt hat.

 

Für die Bevölkerung der Gemeinde Schönberg sind die Fuß- bzw. Verbindungswege im Hauptort Schönberg von größter Bedeutung, lassen sich über diese doch auf kurzem Weg u.a. Einzelhandel, Dienstleistungen und ÖPNV erreichen. Auch haben diese besonders für die älteren Bürgerinnen und Bürger als Spazierweg einen besonderen Freizeit- und Erholungswert jenseits des Straßenverkehrs. Insbesondere der Seniorenbeirat hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach für eine Sanierung dieser wassergebundenen Fußwege stark gemacht, auf denen teilweise auch der Radverkehr zulässig ist aber aufgrund mangelnder Pflege teilweise nur eine schmaler Trampelpfad vorhanden ist. Zur Begutachtung dieser Wege fanden u.a. auch Begehungen des Vorsitzenden des Ausschusses für Bau- und Verkehr und des Bürgermeisters gemeinsam mit Mitgliedern des Seniorenbeirats statt.

 

Das von der Gemeinde Schönberg beauftragte Ing.-Büro Levsen hat im vergangenen Jahr den Auftrag erhalten sowohl die wassergebundenen Wege sowie die Spurplattenwege im Gemeindegebiet zu untersuchen und den Sanierungsbedarf sowie Kosten dazu zu ermitteln. In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 12. Januar 2023 wurden durch Herrn Levsen selbst die Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt. Die dort dargestellten Kosten betragen für die Spurplattenwege einen Sanierungsbedarf in Höhe von 3.313.000,00 Euro (siehe Anlage), für die Wanderwege außerhalb des Ortsteils Schönberg 504.300,00 Euro und für die wassergebundenen Wege innerhalb des Ortsteiles Schönberg 246.705,00 Euro. In der Summe macht das einen Sanierungsbedarf in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro (4.064.005,00 Euro) aus.

 

In der Zusammenstellung des Untersuchungsergebnisses wurde zudem eine Priorisierung für eine mögliche Sanierung vorgenommen, gemäß des Zustandes sowie des Nutzungswertes. Es wird folgendes Vorgehen empfohlen:

 

a)    Bei den Fuß- und Wanderwegen innerhalb des Ortsteils Schönberg bedeutet das bei den Wegen mit hoher Priorität (Fünf Wegeverbindungen der Kategorie A) einen Sanierungsaufwand in Höhe von 85.705,00 Euro.

Hier wird dringlich eine Umsetzung der Sanierungsmaßnahme noch in 2023 vorgeschlagen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen dafür aktuell zur Verfügung.

 

b)    Bei den Fuß- und Wanderwegen innerhalb des Ortsteils Schönberg bedeutet das bei den Wegen mit mittlerer Priorität (zwölf Wegeverbindungen der Kategorie B) einen Sanierungsaufwand in Höhe von 119.600,00 Euro.

Hier wird vorgeschlagen, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme noch im Jahr 2023 auszuführen und die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragshaushalts in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung zu stellen.

 

c)    Bei den Fuß- und Wanderwegen innerhalb des Ortsteils Schönberg bedeutet das bei den Wegen mit geringer Priorität (vier Wegeverbindungen der Kategorie C) einen Sanierungsaufwand in Höhe von 41.400,00 Euro.

Hier wird empfohlen diese Summe im Haushalt 2024 vorzusehen (50.000,00 Euro) um eine Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in 2024 zu ermöglichen.

 

d)    Für die Wege außerhalb des Ortsteils Schönberg soll die Verwaltung gebeten werden nach Fördermöglichkeiten (z.B. Aktivregion bzw. Ausbau Fahrradwegeprogramm) zu suchen, die den Gemeindeanteil an den Sanierungskosten verringern würden und entsprechende Haushaltsmittel für 2024 vorzuschlagen. Aktuell stehen im Haushalt 100.000 Euro für die Spurplattenwege zur Verfügung.

 

 

Vorsorglich sei hier nochmal darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen a) bis c) sich lediglich auf die wassergebundenen Wege innerhalb des Ortsteils Schönberg beziehen. Die Sanierung der Spurplatten- und Fußwege außerhalb des Ortsteils Schönbergs in Höhe von mehr als 3,8 Millionen Euro sollte vor dem Hintergrund möglicher Förderung betrachtet werden, wie in in d) beschrieben.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Verfahrensvorschlag wie im Sachverhalt unter a) bis d) beschrieben soll so gefolgt werden.