Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
321.733,36 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
321.733,36 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
246.600,00
€ |
274.056,93
€ |
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Soll-Ausgaben: |
246.600,00
€ |
274.056,93
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
10.900,00 € |
47.676,43 € |
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Soll-Ausgaben: |
10.900,00 € |
47.676,43 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 32.177,64 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 115.643,55 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 0,00 €.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.182,12 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.182,12 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.182,12 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt