hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die
Gemeindevertretung Köhn hat sich bereits mehrfach mit der Ausweisung von
Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen beschäftigt. So wurde in der Sitzung
der Gemeindevertretung am 09.03.2022 der Grundsatzbeschluss gefasst,
Photovoltaikfreiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet zulassen zu wollen. Es
wurde sodann eine sogenannte Weißflächenstudie erstellt, die den Bürgerinnen
und Bürgern der Gemeinde im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 14.07.2022
vorgestellt wurde.
In der Gemeinde Köhn haben mehrere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer das Interesse bekundet, ihre Flächen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt wurden ca. 215 ha an Flächen angemeldet. Die Gemeindevertretung hat sich daher in der Sitzung am 13.12.2022 noch einmal intensiv mit den Anfragen auseinandergesetzt. Nach der Festlegung mehrerer verschiedener Kriterien (siehe ggf. Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2022) sind die nunmehr in Aussicht genommenen Flächen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 festgelegt worden.
Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wird aufgestellt, wenn es sich um exakt einen Investor handelt, der den Zugriff auf die betroffenen Flächen hat und ein konkretes Projekt umsetzen will. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist ein Durchführungsvertrag zu schließen, in dem sich der Investor u.a. verpflichtet, das Projekt innerhalb eines festgelegten Zeitraumes auf eigene Kosten umzusetzen. Weiterhin wird der Investor verpflichtet, die Anlagen nach Ablauf des Nutzungszeitraumes wieder zurückzubauen, wobei auch eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes durchaus möglich ist.
Es wird nun empfohlen, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 zu beschließen und damit das formelle Planverfahren einzuleiten.
Anlagenverzeichnis:
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „nordwestlich der Ortslage Köhn, westlich der Ortslage der Gemeinde Schwartbuck und östlich der Kreisstraße 13“ zur Festsetzung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen (Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro Elbberg aus Hamburg erteilt.
- Der Investor hat der Gemeinde alle in Verbindung mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 entstehenden Kosten zu erstatten. Es ist hierzu ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.