Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.736.765,29 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.736.765,29 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.591.700,00
€ |
1.520.719,21
€ |
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Soll-Ausgaben: |
1.591.700,00
€ |
1.520.719,21
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
90.000,00 € |
216.046,08 € |
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Soll-Ausgaben: |
90.000,00 € |
216.046,08 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 242.310,73 EUR, die sich
wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2022 einen Stand von 1.343.878,56 € aus.
Schulden sind keine vorhanden.
Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 29.813,90 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.
Beschlussvorschlag für den
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 29.813,90 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 29.813,90 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt