Betreff
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/067/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2022 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2022 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

639.716,00 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

639.716,00 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

  665.000,00 €

670.747,30 €

Soll-Ausgaben:

  665.000,00 €

670.747,30 €

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  114.300,00 €

 -31.031,30 €

Soll-Ausgaben:

  114.300,00 €

 -31.031,30 €

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2022 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 58.934,23 EUR, die sich wie folgt errechnet:

Im Vermögenshaushalt sind die bestehenden Haushaltsausgabenreste im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 305.283,93 € in Abgang gestellt worden. Gleichzeitig wurden die bestehenden Haushaltseinnahmereste für die zur Gegenfinanzierung benötigte Kreditaufnahme um 197.515,53 € reduziert.

Durch den positiven Abschluss des Verwaltungshaushaltes sowie durch die Veränderungen im Vermögenshaushalt konnte der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 180.142,12 € zugeführt werden.  

Die Jahresrechnung 2022 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.216,41 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 9 der Jahresrechnung 2022 dargestellt.


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.216,41 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.216,41 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt