Sachverhalt:
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist seinerzeit zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Damit besteht nun auch für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung für eine entsprechende Entgeltumwandlung abzuschließen.
Auf die entsprechende Vorlage SCHÖN/BV/737/2021 wird verwiesen.
Die Gemeindevertretung hatte hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Im Rahmen des Tarifvertrages zur
Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) nutzt die Gemeinde Schönberg als
Arbeitgeber die Möglichkeit, einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30
Euro zur Leasingrate zu gewähren, um so u.a. eine Steigerung der Fitness,
Gesundheit und Resilienz der Beschäftigten zu ermöglichen. Entsprechende
Haushaltsmittel sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzuplanen.
Spätestens im Frühjahr 2023 soll eine Auswertung
der Maßnahme vorgelegt werden, bevor über eine weitere Mitteletatisierung
entschieden wird.
In der Anlage übermittle ich Ihnen die Nutzungszahlen zur Ihrer Information. Im Ergebnis stelle ich fest, dass die Möglichkeit des Fahrradleasings gut angenommen wird.
Ich schlage daher vor, das Fahrradleasing auch für die kommenden Jahre fortzuführen und auch weiterhin einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 Euro zur Leasingrate zu gewähren, um als Arbeitgeber auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv zu bleiben und einen Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten.
Anlagenverzeichnis:
Liste Nutzungszahlen
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das Fahrradleasing auch für die kommenden Jahre fortzuführen und auch weiterhin einen monatlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 30 Euro zur Leasingrate zu gewähren.