Sachverhalt:
Beigefügt wird – im Entwurf – die
Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem
Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan.
Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Schönberg
beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2023 auf insgesamt
21.484.500 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei
Ausgaben und Einnahmen i.H.v. 18.165.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.318.600 € veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.343.400 € auf.
Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v.
1.880.300 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß
die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue
Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 sind in Höhe
von 4.850.000 € vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag
der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr
2023 die Gesamtzahl der Stellen mit 24,96 festzusetzen.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie
folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B
sowie 380 % für die Gewerbesteuer.
Das Land stellt eine wieder verbesserte Einnahmeentwicklung fest. Bei
den Steuererträgen ist feststellbar, dass sie sich insgesamt wieder über einem
vor der Pandemie prognostizierten Niveau einpendeln. Dieses belegen die
Einnahmen im Jahr 2022 und wirken sich für die Haushaltsplanung 2023 aus. Die
sehr hohe Steuerkraft des Vorjahres verringert die Einnahmen aus
Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 287 T€ bei deutlichen
Mehrausgaben bei der Kreisumlage von rd. 251 T€. Diese Mindereinnahmen bzw.
Mehrausgaben werden teilweise aufgefangen durch höhere Einkommensteueranteile
von rd. 269 T€ zum Vorjahr aber auch durch eine positive Planung im Bereich der
Gewerbesteuereinnahmen.
Für die Planung 2023 konnte durch einen Nachtragshaushalt im Jahr 2022
eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des
Verwaltungshaushaltes in Höhe von 228.100 € hinzugezogen werden.
Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt
sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach
derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:
Bezeichnung |
Plan 2022 |
Plan 2023 |
Veränderung |
|
E
i n n a h m e n |
|
|
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a) |
Steuern,
Allgemeine Zuweisungen |
11.827.800 € |
12.393.000 € |
+ 565.200 € |
b) |
Einnahmen
aus Verwaltung/Betrieb |
4.030.000 € |
4.561.200 € |
+ 531.200 € |
c) |
Sonstige
Finanzeinnahmen |
875.700 € |
1.211.700 € |
+ 336.000 € |
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|
+1.432.400€ |
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================= |
A
u s g a b e n |
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d) |
Personalausgaben |
1.490.400 € |
1.677.800 € |
+187.400 € |
e) |
Sächl.
Verwaltungs-/Betriebsaufw. |
2.319.200 € |
2.373.100 € |
+53.900 € |
f
) |
Zuweisungen
und Zuschüsse |
6.795.700 € |
7.968.500 € |
+1.172.800 € |
g) |
Sonstige
Finanzausgaben |
6.128.200 € |
6.146.500 € |
+ 18.300 € |
|
|
|
|
+1.432.400 € |
|
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================= |
Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich
wie folgt dar:
zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine
Zuweisungen -Hauptgruppe 0- erhöhen sich gegenüber 2022 um 565 T€.
Die Mehreinnahmen erklären sich aus der Eingangs erwähnten positiven
Steuerschätzung und den daraus resultierenden Planzahlen für das Jahr 2023.
zu b) Die
wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
-Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr um rd. 531 T€ erhöhen, liegt u.a. an der
Abrechnung der Kindertagesstätten für das Jahr 2023. Die Zahlung des Kreises
fällt um rd. 525 T€ höher aus als im Vorjahr. Es verringern sich die
Kostenerstattungen Dritter für Bauleitplanungen um rd. 140 T€ im Planansatz, da
die Kosten der Überplanung für den Strandbereich auf eigene Rechnung erfolgen.
Dafür wurden Zuweisungen für eine Potentialanalye (Klimaschutzkonzept) sowie
für das neue Projekt Bikesharing über insgesamt 45 T€ eingeplant.
zu c) Die Erlöse aus
der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der
(internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- erhöhen sich um rd.
336 T€. Der Planansatz der Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 228 T€ wurde
eingebucht ebenso Mehreinnahmen von Zuschussbeträgen für Maßnahmen . Den
sonstigen Auflösungen stehen in fast gleicher Höhe Minderausgaben in
verschiedenen Unterabschnitten gegenüber. Die Abschreibungen sowie die
Auflösung der Zuschüsse sind im kameralen Haushalt ergebnisneutral.
zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf
der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der
geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten
arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen
sich die Personalausgaben gegenüber 2022 um rd. 187 T€.
zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (rd. + 53 T€). Die Planansätze wurden den Ist
Ergebnissen des Jahres 2022 angepasst. In wie weit sich die Energiekrise, der Preisdeckel für die
Energiekosten im Jahr 2023 auswirken, bleibt abzuwarten. Für die Bauleitplanung
wurde der Ansatz für die Überplanung des Strandbereiches mit 80 T€ eingeplant,
für die Folgejahre werden weitere Planungskosten eingestellt. Eingeplant wurden
ebenso die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Bahnhofstraße rd. 20 T€,
die Erstellung einer Potenzialanalyse rd. 47 € sowie die Erstellung eines
Digitalisierungskonzeptes für das Prostei Museum rd. 10 T€.
zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber
dem Vorjahr um rd. + 1.172 T€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im
wesentlichen aus Kita Beiträgen, es wurde eine neue 2-gruppige Kindertageseinrichtung
in der Jugendherberge eingerichtet. Der Finanzierungsbeitrag erhöht sich um 959 T€ im Vergleich zum Vorjahr.
Mehrausgaben für den Verlustausgleich des Tourist Service in Höhe von rd. 44 T€
wurden angemeldet. Ebenso erhöht sich die Umlage an den Schulverband Probstei um
rd. 149 T€.
zu g ) Die Summe der sonstigen Finanzausgaben resultiert aus der Amtsumlage,
der Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage sowie den Zinszahlungen an den
Kreditmarkt. Die Mehrkosten werden aufgefangen durch die – im Vergleich zu 2022
– um rd 348 T€ geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt .
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.978800 bzw. HHST
9100.300000) beläuft sich 2023 auf 747.100 €; Dies entspricht der Summe der
ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2023 zu
erbringen hat.
Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für 2023 wie folgt veranschlagt worden:
A |
Baumaßnahmen |
|
Betrag |
1 |
Landschaftspflege: Abschnitt 36000 Baumpflanzungen Lünningsredder (Gesamtsumme 90 T€)t |
15.000 € |
|
2 |
Kita: Abschnitt 46400 Kita Strandstraße, Planungskosten für Umbaumaßnahmen 100 T€ B-Plan 67 Neubau Kita Planungskosten 100 T€ mit VE 500 T€ |
200.000 € |
|
3 |
Spielplätze: Abschnitt 58100 Fortschreibung
Neugestaltung: Damm, Feldstr., Alte Apotheke 100 T€ Erneuerung Skateanlage 60 T€ |
160.000 € |
|
4 |
Städtebauförderung: Abschnitt 61500 Fortschreibung 200 T€ |
200.000 € |
|
5 |
Gemeindestraßen: Abschnitt 63000 Erneuerung Weißdornweg
Rest 10 T€, Lünningsredder 80 T€, Berliner Str. 400 T€, Fußgängerquerung Damm
50 T€ , wassergebunden Wege 120 T€ |
520.000 € |
|
6 |
Gemeindestraßen: Abschnitt 63000 Herstellung
systemgerechter Bushaltestellen 4.BA Rest und Eichkamp
für Jahr 2023 rd. 200 T€ sowie 5 Haltestellen in
Jahr 2024 mit VE 450 T€ |
200.000 € |
|
7 |
Liegenschaft Alte Apotheke: Abschnitt
35200 Schallschutzmaßnahmen,
Akustikplatten |
5.000 € |
|
8 |
Gemeindestraßen: Abschnitt 63000 Erneuerung Spurplattenwege 100 T€ mit VE 100 T€ für Jahr 2024 |
100.000 € |
|
9 |
Gemeindestraßen: Abschnitt 63000 Erneuerung Straße Eichkamp VE 800 T€ für 2024 Übertragung aus Jahr 2022
über 550 T€ |
0,00 € |
|
10 |
Liegenschaft Bauhof: Abschnitt 77100 Erstellung einer Photovoltaikanlage rd. 60 T€ Bau Unterstand für Anhänger 10 T€ |
70.000 € |
|
11 |
Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr: Abschnitt 79100 Erwerb von Grund und Boden 100 T€ |
100.000 € |
|
12 |
Wirtschaftsförderung: Abschnitt 79110 T-Konzept Kalifornien 250 T€ Fortschreibung Jahr 2024
mit 3 Mio VE |
250.000 € |
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|
Zwischensumme A |
1.820.000
€ |
|
B |
Erwerb beweglichen Vermögens |
|
|
1 |
Feuerwehr:Abschnitt
13000 Erwerb
Rollcontainer, Einsatzstellenbeleuchtung rd. 30 T€ Erwerb
Einsatzstellenfunk für Atemschutz rd. 75 T€ Erwerb
Uniformen, Schutzkleidung (Fortschreibung) rd. 25 T€ Einrichtung
Feuerwehrgebäude rd. 10 € |
140.000 € |
|
2 |
Feuerwehr: Fahrzeug Fortschreibung
Restsumme 260 T€ (Gesamtsumme 520 T€) (Zuweisung
147.500 €) |
260.000 € |
|
3 |
Probstei-Museum: Abschnitt 32100 Einbruchmeldeanlage
rd. 15 T€ Brandmeldeanlage
5 T€ Ausstattung 1
T€ |
21.000 € |
|
5 |
Jugendzentrum: Abschnitt 46010 Ausstattung |
1.000 € |
|
6 |
Spielplätze: Abschnitt 58100 Spielgeräte, Sitzbänke |
15.000 € |
|
7 |
Gemeindestraßen Erneuerung Lichtsignalanlagen auf LED |
50.000 € |
|
8 |
Liegenschaft Bauhof: Abschnitt 77100 Ausstattung, Geräte 3.500
€ KFZ: Anbaugeräte für
Holder, Düker 30 T€ |
33.500 € |
|
|
Zwischensumme B: |
520.500 € |
|
C |
Investitionszuschüsse |
|
|
1 |
Investitionszuschuss
bzw.Tilgungszuschuss TSV |
2.900 € |
|
|
Zwischensumme C: |
2.900 € |
|
|
Gesamtsumme: Abschnitt
A-C |
2.343.400 € |
Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die
Tilgungsleistungen mit 747.100 € veranschlagt worden, sowie die Entnahme aus
der Finanzausgleichsrücklage über 228.100 € dass sich ein Gesamtvolumen von 3.318.600
€ ergibt.
In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit
1.880.300 € Kreditaufnahme sowie mit 463.100 € Zuweisungen und Zuschüssen. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6
der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt die
Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.