Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2023
Vorlage
SCHÖN/BV/860/2023
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird – im Entwurf – die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg mit dem Haushaltsplan, dem Vorbericht, dem Gesamt- und Finanzplan.

 

Das Haushaltsvolumen der Gemeinde Schönberg beläuft sich nach der vorliegenden Entwurfsfassung im Jahr 2023 auf insgesamt 21.484.500 €. Der Verwaltungshaushalt weist hierbei Ausgaben und Einnahmen i.H.v.  18.165.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.318.600 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.343.400 € auf. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedürfte es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.880.300 €. § 2 der Haushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite. Neue Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 sind in Höhe von 4.850.000 € vorgesehen. Die Haushaltssatzung weist zudem den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 € aus. Nach dem Stellenplanentwurf ist für das Jahr 2023 die Gesamtzahl der Stellen mit 24,96 festzusetzen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer.

 

Das Land stellt eine wieder verbesserte Einnahmeentwicklung fest. Bei den Steuererträgen ist feststellbar, dass sie sich insgesamt wieder über einem vor der Pandemie prognostizierten Niveau einpendeln. Dieses belegen die Einnahmen im Jahr 2022 und wirken sich für die Haushaltsplanung 2023 aus. Die sehr hohe Steuerkraft des Vorjahres verringert die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 287 T€ bei deutlichen Mehrausgaben bei der Kreisumlage von rd. 251 T€. Diese Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben werden teilweise aufgefangen durch höhere Einkommensteueranteile von rd. 269 T€ zum Vorjahr aber auch durch eine positive Planung im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen.

 

Für die Planung 2023 konnte durch einen Nachtragshaushalt im Jahr 2022 eine stützende Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 228.100 € hinzugezogen werden.

 

Insgesamt, d.h. bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt, stellt sich die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten nach derzeitigem Planungsstand wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Plan 2022

Plan 2023

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

a)

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

11.827.800 €

12.393.000 €

+ 565.200 €

b)

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

  4.030.000 €

 4.561.200 €

       + 531.200 €

c)

Sonstige Finanzeinnahmen

  875.700 €

 1.211.700 €

+ 336.000 €

 

 

 

 

+1.432.400€

 

 

 

 

=================

A u s g a b e n

 

 

 

d)

Personalausgaben

1.490.400 €

 1.677.800 €

+187.400 €

e)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

2.319.200 €

  2.373.100 €

+53.900 €

f )

Zuweisungen und Zuschüsse

6.795.700 €

  7.968.500 €

+1.172.800 €

g)

Sonstige Finanzausgaben

6.128.200 €

  6.146.500 €

+ 18.300 €

 

 

 

 

+1.432.400 €

 

 

 

 

=================

 

Die Gründe für die vorstehend aufgelisteten Veränderungen stellen sich wie folgt dar:

 

zu a) Die Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen -Hauptgruppe 0- erhöhen sich gegenüber 2022 um 565 T€. Die Mehreinnahmen erklären sich aus der Eingangs erwähnten positiven Steuerschätzung und den daraus resultierenden Planzahlen für das Jahr 2023.

 

zu b) Die wesentlichen Gründe, weshalb sich die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb -Hauptgruppe 1- gegenüber dem Vorjahr um rd. 531 T€ erhöhen, liegt u.a. an der Abrechnung der Kindertagesstätten für das Jahr 2023. Die Zahlung des Kreises fällt um rd. 525 T€ höher aus als im Vorjahr. Es verringern sich die Kostenerstattungen Dritter für Bauleitplanungen um rd. 140 T€ im Planansatz, da die Kosten der Überplanung für den Strandbereich auf eigene Rechnung erfolgen. Dafür wurden Zuweisungen für eine Potentialanalye (Klimaschutzkonzept) sowie für das neue Projekt Bikesharing über insgesamt 45 T€ eingeplant.

 

zu c) Die Erlöse aus der Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen, aus Abschreibungen sowie aus der (internen) Verzinsung des Anlagekapitals –Hauptgruppe 2- erhöhen sich um rd. 336 T€. Der Planansatz der Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 228 T€ wurde eingebucht ebenso Mehreinnahmen von Zuschussbeträgen für Maßnahmen . Den sonstigen Auflösungen stehen in fast gleicher Höhe Minderausgaben in verschiedenen Unterabschnitten gegenüber. Die Abschreibungen sowie die Auflösung der Zuschüsse sind im kameralen Haushalt ergebnisneutral.

 

zu d) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. In der Summe erhöhen sich die Personalausgaben gegenüber 2022 um rd. 187 T€.

 

zu e) Die Entwicklung des Mittelbedarfs beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand -Hauptgruppe 5-6- (rd. + 53 T€). Die Planansätze wurden den Ist Ergebnissen des Jahres 2022 angepasst. In wie weit sich  die Energiekrise, der Preisdeckel für die Energiekosten im Jahr 2023 auswirken, bleibt abzuwarten. Für die Bauleitplanung wurde der Ansatz für die Überplanung des Strandbereiches mit 80 T€ eingeplant, für die Folgejahre werden weitere Planungskosten eingestellt. Eingeplant wurden ebenso die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Bahnhofstraße rd. 20 T€, die Erstellung einer Potenzialanalyse rd. 47 € sowie die Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes für das Prostei Museum rd. 10 T€.

 

zu f ) Die Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- verändern sich gegenüber dem Vorjahr um rd. + 1.172 T€. Die erheblichen Abweichungen resultieren im wesentlichen aus Kita Beiträgen, es wurde eine neue 2-gruppige Kindertageseinrichtung in der Jugendherberge eingerichtet. Der Finanzierungsbeitrag erhöht sich um 959 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Mehrausgaben für den Verlustausgleich des Tourist Service in Höhe von rd. 44 T€ wurden angemeldet. Ebenso erhöht sich die Umlage an den Schulverband Probstei um rd. 149 T€.

 

zu g ) Die Summe der sonstigen Finanzausgaben resultiert aus der Amtsumlage, der Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage sowie den Zinszahlungen an den Kreditmarkt. Die Mehrkosten werden aufgefangen durch die – im Vergleich zu 2022 – um rd 348 T€ geringere Zuführung zum Vermögenshaushalt .

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (vgl. HHST 9100.978800 bzw. HHST 9100.300000) beläuft sich 2023 auf 747.100 €; Dies entspricht der Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen, die die Gemeinde Schönberg im Jahr 2023 zu erbringen hat.

 

 

Im Entwurf des Vermögenshaushaltes sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für 2023 wie folgt veranschlagt worden:

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

Landschaftspflege: Abschnitt 36000

Baumpflanzungen Lünningsredder

(Gesamtsumme 90 T€)t

15.000 €

2

Kita: Abschnitt 46400

Kita Strandstraße, Planungskosten für Umbaumaßnahmen 100 T€

B-Plan 67 Neubau Kita Planungskosten 100 T€ mit VE 500 T€

200.000 €

3

Spielplätze: Abschnitt 58100

Fortschreibung Neugestaltung: Damm, Feldstr., Alte Apotheke 100 T€

Erneuerung Skateanlage 60 T€

160.000 €

4

Städtebauförderung: Abschnitt 61500

Fortschreibung 200 T€

200.000 €

5

Gemeindestraßen: Abschnitt 63000

Erneuerung Weißdornweg Rest 10 T€, Lünningsredder 80 T€, Berliner Str. 400 T€, Fußgängerquerung Damm 50 T€ , wassergebunden Wege 120 T€

520.000 €

6

Gemeindestraßen: Abschnitt 63000

Herstellung systemgerechter Bushaltestellen

4.BA Rest und Eichkamp für Jahr 2023 rd. 200 T€

sowie 5 Haltestellen in Jahr 2024 mit VE 450 T

200.000 €

7

Liegenschaft Alte Apotheke: Abschnitt 35200

Schallschutzmaßnahmen, Akustikplatten

5.000 €

8

Gemeindestraßen: Abschnitt 63000

Erneuerung Spurplattenwege 100 T€ mit VE 100 T€ für Jahr 2024

100.000 €

9

Gemeindestraßen: Abschnitt 63000

Erneuerung Straße Eichkamp VE 800 T€ für 2024

Übertragung aus Jahr 2022 über 550 T€

0,00 €

10

Liegenschaft Bauhof: Abschnitt 77100

Erstellung einer Photovoltaikanlage rd. 60 T€

Bau Unterstand für Anhänger 10 T€

70.000 €

11

Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr: Abschnitt 79100

Erwerb von Grund und Boden 100 T€

100.000 €

12

Wirtschaftsförderung: Abschnitt 79110

T-Konzept Kalifornien 250 T€

Fortschreibung Jahr 2024 mit 3 Mio VE

250.000 €

 

Zwischensumme A

1.820.000 €

B

Erwerb beweglichen Vermögens

 

         1

Feuerwehr:Abschnitt 13000

Erwerb Rollcontainer, Einsatzstellenbeleuchtung rd. 30 T€

Erwerb Einsatzstellenfunk für Atemschutz rd. 75 T€

Erwerb Uniformen, Schutzkleidung (Fortschreibung) rd. 25 T€

Einrichtung Feuerwehrgebäude rd. 10 €

140.000

          2

Feuerwehr: Fahrzeug

Fortschreibung Restsumme 260 T€ (Gesamtsumme 520 T€)

(Zuweisung 147.500 €)

          260.000

3

Probstei-Museum: Abschnitt 32100

Einbruchmeldeanlage rd. 15 T€

Brandmeldeanlage 5 T€

Ausstattung 1 T€

            21.000 €

5

Jugendzentrum: Abschnitt 46010

Ausstattung

1.000 €

6

Spielplätze: Abschnitt 58100

Spielgeräte, Sitzbänke

15.000 €

7

Gemeindestraßen

Erneuerung Lichtsignalanlagen auf LED

50.000 €

8

Liegenschaft Bauhof: Abschnitt 77100

Ausstattung, Geräte 3.500 €

KFZ: Anbaugeräte für Holder, Düker 30 T€

 33.500 €

 

Zwischensumme B:

520.500 €

C

Investitionszuschüsse

 

1

Investitionszuschuss bzw.Tilgungszuschuss TSV

2.900

 

Zwischensumme C:

2.900 €

 

Gesamtsumme: Abschnitt A-C

2.343.400 €

 

Neben den vorstehend bezifferten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind als Ausgaben im Vermögenshaushalt die Tilgungsleistungen mit 747.100 € veranschlagt worden, sowie die Entnahme aus der Finanzausgleichsrücklage über 228.100 € dass sich ein Gesamtvolumen von 3.318.600 € ergibt.

 

In seiner vorliegenden Entwurfsfassung finanziert sich der Vermögenshaushalt mit 1.880.300 € Kreditaufnahme sowie mit 463.100 € Zuweisungen und Zuschüssen. Für diesen Kreditbetrag besteht nach § 85 Abs. 6 der Gemeindeordnung keine Genehmigungspflicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.