Sachverhalt:
Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes, in Kraft
getreten am 31. August 2021, verschärfte die Klimaschutzziele für Deutschland,
sodass die Treibhausgasemissionen bundesweit bis 2045 auf Netto-Null reduziert
werden müssen. Des Weiteren wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzespaket, genannt
„Osterpaket“, am 6. April 2022 beschlossen, dessen Ziel der beschleunigte und
konsequente Ausbau erneuerbarer Energien ist. Ein Überblickspapier des Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz zum Osterpaket ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
In den Gesetzesänderungen des Osterpaketes sind insbesondere die neuen
Ausbauziele im Erneuerbaren Energien Gesetz hervorzuheben, welche den Anteil
erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch (80% bis 2030 bzw.
nahezu 100% bis 2035) betreffen. Laut Bundesnetzagentur lag der Anteil des aus
erneuerbaren Energien (Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und
sonstige Erneuerbare) erzeugten Stroms im Jahr 2021 mit 215,4 TWh bei 42,8
%.
Während
der Nutzung der kommunalen Liegenschaften wird Elektrizität für die
Beleuchtung, den Betrieb der Computerarbeitsplätze und anderer elektrischer
Geräte benötigt. Dieser Strom wird aktuell von einem externen Energieversorger
eingekauft. Infolge stark schwankender Preise auf dem Energiemarkt ist eine
langfristige Kalkulation der Energiekosten nur mit großen Fehlertoleranzen
möglich. Durch eine Dach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage ergibt sich eine langfristige
Kostenstabilität für den Stromverbrauch und somit auch eine langfristige
Planbarkeit im Gemeindehaushalt. Weiterhin würde die Gemeinde klimafreundlichen
Strom erzeugen und so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur nationalen
Energiewende leisten.
Auf
Ebene des Bundes oder der Länder ist ein verzinster Kredit der KfW (Programm
270 bzw. 274) aktuell das einzige verfügbare Förderprogramm für die Errichtung
von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften.
Ab
2023 fördert der Kreis Plön mit einem eigenen Förderprogramm den Erwerb, die
Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden
sowie den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von zugehörigen
Batteriespeichern an neuen und bereits bestehenden Photovoltaikanlagen. Eine
neue Photovoltaikanlage im Sinne dieser Richtlinie ist nur förderfähig, sofern
ein durch diese Anlage gespeister Batteriespeicher ebenfalls installiert wird,
dessen Speicherkapazität (KWh) mindestens 50 % der installierten Leistung (KWp)
der zugehörigen Photovoltaikanlage entspricht. Die vom Kreistag Plön (Sitzung 08.12.2022)
beschlossene Richtlinie ist dieser Verwaltungsvorlage beigefügt
(Beschlussvorlage, Leitfaden, Sitzungsniederschrift). Eine aktuellere Version
der Richtlinie ist bisher nicht verfügbar.
Dem
Kreis Plön angehörige Kommunen erhalten entsprechend ihrer Einwohnerzahl (Stichtag
1.1.2021, Einwohnerzahl Schönberg: 6347) pro Bürger/-in und Jahr 5,00 € und
maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Rechnung
Fördersumme:
6347
Einwohner * 5 € = 31.735 €
31.735
€ entsprechen der maximalen Fördersumme durch den Kreis Plön.
Gesamtkosten
der Anlage:
31.735
€ / 75 % * 100 % = 42.313,33 €
42.313,33
€ entsprechen den Gesamtkosten der Anlage bei einer 75%-igen Förderung durch
den Kreis Plön in Höhe von 31.735 €.
Dachphotovoltaikanlagen
werden für eine Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren konstruiert. Bei der Planung
von Dachphotovoltaikanlagen werden 1 kWp Leistung für 1000 kWh Eigenverbrauch
pro Jahr und für die Photovoltaikanlage selbst (Erwerb, Montage,
Inbetriebnahme, etc.) Kosten in Höhe von 3.500 € pro kWp kalkuliert. Weiterhin
sind für den dazugehörigen Batteriespeicher weitere Kosten in Höhe von 1.200 €
pro KWh Speicherkapazität zu veranschlagen. Aufgrund der hohen Nachfrage und
möglichen Störungen der Lieferketten ist mit steigenden Preisen zu rechnen.
Weiterhin sind Kosten für eine Prüfung der Traglast der Dachfläche zu erwarten.
Der
Gebäudekomplex Eichkamp 20-24 (Bauhof) hatte in der Vergangenheit folgende
Stromverbräuche:
Jahr |
2019 |
2020 |
2021 |
Jahresstromverbrauch gerundet auf 100 kWh |
≈ 10.000 kWh |
≈ 9.000 kWh |
≈ 9300 kWh |
Erwarteter
Stromverbrauch: 10.000 kWh/Jahr
Rechnung
Photovoltaikanlage 10kWp:
(3.500
€ / kWp * 10 kWp) + (1.200 € / kWh * 5 kWh) = 41.000 €
Rechnung
Photovoltaikanlage 12kWp:
(3.500
€ / kWp * 12kWp) + (1.200 € / kWh * 6 kWh) = 49.200 €
Im
Juli 2022 betrugen die Stromkosten 20,926 Cent pro kWh sowie feste Kosten,
wodurch ein gerundeter Strompreis von ≈ 20,93 Cent pro kWh entstand. Die
Energiekosten der gemeindeeigenen Liegenschaften werden jedoch regelmäßig neu
ausgeschrieben, sodass sich der der Strompreis und möglicherweise auch der
Energieversorger stetig ändert. Das Statistische Bundesamt ermittelte für das
1. Halbjahr 2022 Durchschnittsstrompreise von 19,25 Cent pro kWh für die
Industrie. Aus Gründen der Objektivität und Planungssicherheit wird der
Kostenkalkulation der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Strompreis für die
Industrie in Höhe von 19,25 Cent pro kWh zugrunde gelegt. Es ist jedoch infolge
der hohen Gaspreise für Gaskraftwerke und des Wegfalls der Atomkraft mit
langfristig höheren Strompreisen zu rechnen. Diesen Kosten steht die
Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro kWh mit Eigenverbrauch bzw. max. 13,0 Cent
pro kWh bei Volleinspeisung entgegen.
Rechnung
Stromkosten:
10.000
kWh/Jahr * 19,25 Cent pro kWh = 192,500 Cent = 1.925 €
Jahr |
kumulierte Stromkosten |
Jahr |
kumulierte Stromkosten |
1 |
1.925 € |
6 |
11.550 € |
2 |
3.850 € |
7 |
13.475 € |
3 |
5.775 € |
8 |
15.400 € |
4 |
7.700 € |
9 |
17.325 € |
5 |
9.625 € |
10 |
19.250 € |
Abhängig
von Investitionskosten und Strompreisentwicklung amortisiert sich eine
Photovoltaikanlage im Eigenverbrauch bereits nach wenigen Jahren in Folge des
Eigenverbrauchs und der Einspeisevergütung. Dank des Förderprogramms des Kreis
Plön ist dieser Amortisierungszeitpunkt für die Gemeinde Schönberg viel früher
erreicht.
Beispiel
– Amortisierungszeit (Stromkosten: 19,25 Cent pro kWh):
Investitions- kosten |
Förderung |
Eigenkapital |
Zeitpunkt Eigenkapital = Stromkosten |
42.313,33 € |
31.735,00 € |
10.578,33 € |
5 Jahre 7 Monate |
45.000,00 € |
31.735,00 € |
13.265,00 € |
6 Jahre 11 Monat |
50.000,00 € |
31.735,00 € |
18.265,00 € |
9 Jahre 6 Monate |
55.000,00 € |
31.735,00 € |
23.265,00 € |
12 Jahre 2 Monat |
60.000,00 € |
31.735,00 € |
28.265,00 € |
14 Jahre 9 Monate |
Aus
Gründen der Vorbildfunktion der Gemeinde Schönberg, den bundespolitischen
Klimaschutzzielen und für Einsparungen der Energiekosten im Haushalt wäre die
Errichtung von Dachphotovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch zu empfehlen.
Für
die Errichtung der Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Bauhofgebäudekomplex
(Eichkamp 24-26) werden aus Gründen der Planungssicherheit (Kosten der Anlage,
Prüfung der Tragfähigkeit des Dachs, Inflation, Wirtschaftlichkeit der Anlage,
etc.) 60.000€ benötigt.
Anlagenverzeichnis:
BMWK
- Überblickspapier Osterpaket
Statistisches
Bundesamt - Daten zur Energiepreisentwicklung
Beschlussvorlage
– Kreistagssitzung Kreis Plön vom 08.12.2022
Richtlinie
– Kreistagssitzung Kreis Plön vom 08.12.2022
Sitzungsniederschrift
– Kreistagssitzung Kreis Plön vom 08.12.2022
Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Verkehrsausschuss beschließt für die Errichtung einer
Dachphotovoltaikanlage unter Nutzung des Förderprogramms des Kreis Plön 60.000 €
im Haushalt für das Jahr 2023 einzuplanen.