Sachverhalt:
Aufgrund der zu erwarteten,
weiteren Kostensteigerungen mussten die Planwerte im Wirtschaftsplan für die
Einnahmen des Tourist-Service erhöht werden. Insbesondere ist dies erforderlich
für die Planwerte der Kurabgabe. Die Vorkalkulation der Kurabgabe hat ergeben,
dass der finanzielle Aufwand für das umfangreiche Leistungsangebot für Gäste
der Gemeinde Schönberg die Einnahmen aus der Kurabgabe mittlerweile spürbar
übersteigt.
Ohne diese Anpassungen ist
der sich aus dem Haushaltsplan der Gemeinde ergebene Spielraum für den
notwendigen Verlustausgleich nicht einzuhalten. Jedenfalls nicht ohne deutliche
und spürbare Leistungskürzungen.
Ausgehend von einer Erhöhung
der Kurabgabe in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00 € (entsprechen einer
Erhöhung von 20%) wurden die Einnahmen der Vorjahre aus der Kurabgabe mit
diesem Wert hochgerechnet.
Im nächsten Schritt wäre die
Kurabgabe neu zu kalkulieren und eine entsprechende Satzungsänderung zu
beschließen.
Beigefügt wird der Entwurf
des Wirtschaftsplanes 2023 für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg zur
Beratung und Beschlussfassung.
Zusammenstellung
nach § 12 Abs. 1
EigVO für das Wirtschaftsjahr 2023
für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Aufgrund des § 5
Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Verbindung mit § 97 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung durch
Beschluss vom – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – den
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:
§ 1
Es betragen
1. |
im Erfolgsplan |
|
|
die Erträge |
2.076.000,00 EUR |
|
die Aufwendungen |
2.659.000,00 EUR |
|
der Jahresgewinn |
0,00 EUR |
|
der Jahresverlust |
583.000,00 EUR |
|
|
|
|
und |
|
|
|
|
2. |
im Vermögensplan |
|
|
die Einzahlungen |
1.866.000,00 EUR |
|
die Auszahlungen |
1.866.000,00 EUR |
§ 2
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
1.651.200,00 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0,00 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
150.000,00 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
19,32 Stellen |
Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wurde am xx.xx.xxxx
erteilt.
24217 Schönberg,
(L.S.)
- Widder -
Werkleiter
Vorbericht zum
Wirtschaftsplan 2023
des
Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Gemäß §12 Abs.2 Nr. 1 EigVO werden zum Wirtschaftsplan 2023 des
Tourist-Service Ostseebad Schönberg die nachfolgenden Erläuterungen gegeben:
Es betragen danach im Erfolgsplan die
Erträge 2.076.000,00 € und die Aufwendungen 2.659.000,00 €, so dass sich ein
kalkulierter Jahresverlust von 583.000,00 € ergibt. Der Vermögensplan sieht
Ein- und Auszahlungen in Höhe von je 1.866.000,00 € vor. Zur anteiligen
Finanzierung der für 2023 veranschlagten Investitionsmaßnahmen (mit einem
Gesamtumfang von 1.695.000,00 €) bedarf es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.651.200,00
€. Der Kassenkredit wird unverändert mit 150.000,00 € ausgewiesen. Die
Gesamtzahl der Stellen wird gemäß Stellenplanung mit 19,32 angegeben.
Stand
und voraussichtliche Entwicklung der Erfolgslage
Vorab eine grundsätzliche Anmerkung zum
vorliegenden Zahlenwerk:
Gegenüber 2022 erhöht sich der ausgewiesene
Jahresverlust um -43.900,00 €. Die für 2023 veranschlagten Aufwendungen überschreiten
dabei um 199.400,00 € den Vergleichswert des Jahres 2022, zugleich
überschreiten jedoch die veranschlagten Erträge den Vorjahreswert um 155.500,00
€.
Hieraus ergibt sich eine Gesamtveränderung
im Vergleich zum Vorjahr von -43.900,00 €.
Nachfolgend nun Erläuterungen zu den
einzelnen Positionen des Zahlenwerkes:
Umsatzerlöse:
Der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse beläuft
sich auf 1.807.000,00 € und liegt damit um 158.500,00 € über dem Vergleichswert
des Jahres 2022.
Dazu wurden in den einzelnen Ansätzen
Anpassungen im Vergleich zum Vorjahr unternommen. Die Einnahmen aus der
Kurabgabe wurden um durchschnittlich 20% erhöht. Dies setzt eine Anpassung der
Abgabesätze der Kurabgabesatzung voraus.
Darüber hinaus
werden an den Tourist-Service Teile jener Finanzausgleichsmittel
weitergeleitet, die die Gemeinde Schönberg in ihrer Funktion als Unterzentrum
nach Maßgabe des § 10 des Finanzausgleichsgesetzes erhält. Es wird davon
ausgegangen, dass der Zuweisungsbetrag nach dem Haushaltserlass 2023 gegenüber
2022 unverändert bleibt. Die FAG-Mittel wurde somit erneut mit 210.000,00 €
angenommen.
Die Summe der veranschlagten sonstigen betrieblichen Erträge
liegt bei 59.000,00 €.
Aufwendungen
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe:
Der Materialaufwand wurde im beigefügten Planentwurf mit 792.200,00 € in
Ansatz gebracht; dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um
107.200,00 €.
Löhne
und Gehälter, soziale Abgaben und Aufwendungen f. Altersversorgung:
Der Personalaufwand wurde auf der Basis des Stellenplanes
mit nunmehr 19,32 Stellen kalkuliert. Danach erhöhen sich die Personalkosten
gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 41.800,00 €. Die Personalkosten verteilen
auf die Entgelte sowie die Sozialabgaben inkl. der Beiträge an die VBL.
Die Erhöhung der Personalkosten beruht im
Wesentlichen auf den zu erwartenden Erhöhungen aufgrund des neuen
Tarifvertrages im Jahr 2023.
Sonstige
betriebliche Aufwendungen:
Unter dieser Rubrik ist gegenüber dem
Vorjahr eine Erhöhung um 48.600,00 € zu verzeichnen. Die Gesamtsumme erhöht
sich auf 347.500,00 €.
Höhere Aufwendungen werden für externe
Beratungen (Fortsetzung Organisationsverbesserungen, Marketing usw.) und
EDV-Kosten (z. B. Preiserhöhung MS 365) vorgesehen.
Zinsen:
Die Verzinsung der laufenden Darlehen im
Jahr 2023 ist nahezu gleichbleibend.
Werden die Abschreibungen mit dem Betrag von 204.000,00 € und die sonstigen Steuern
(4.000,00 €) hinzugerechnet, ergeben sich Gesamtaufwendungen
i.H.v. 2.659.000,00 €, so dass sich
– bei Gesamterträgen von 2.076.000,00 € – für das Jahr 2023 ein
kalkulierter Verlust von 583.000,00 € ergibt.
Vermögensplan (geplante
Investitionen)
Der Vermögensplan für das Jahr 2023 ist beigefügt und beinhaltet die
geplanten Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen. Diese sind dort detailliert
aufgeführt. Der Zinsaufwand für die geplanten Darlehensaufnahmen ist im
Zinsaufwand des Erfolgsplans noch nicht enthalten. Es lässt sich heute noch
nicht ausreichend bestimmt sagen, wann und in welcher Höhe Finanzierungsmittel
eingesetzt werden müssen.
Behandlung des Jahresergebnisses
Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 583.000,00 € ist durch die Gemeinde Schönberg
auszugleichen (vgl. HHST 7900.71500 im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde).
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den
Wirtschaftsplan 2023 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg mit den Anlagen
gemäß
Entwurf festzustellen.
Die erforderliche Neukalkulation der Kurabgabe ist zu veranlassen und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.