Betreff
Wirtschaftsplan des Tourist-Service Ostseebad Schönberg für das Jahr 2023
Vorlage
SCHÖN/BV/855/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der zu erwarteten, weiteren Kostensteigerungen mussten die Planwerte im Wirtschaftsplan für die Einnahmen des Tourist-Service erhöht werden. Insbesondere ist dies erforderlich für die Planwerte der Kurabgabe. Die Vorkalkulation der Kurabgabe hat ergeben, dass der finanzielle Aufwand für das umfangreiche Leistungsangebot für Gäste der Gemeinde Schönberg die Einnahmen aus der Kurabgabe mittlerweile spürbar übersteigt.

 

Ohne diese Anpassungen ist der sich aus dem Haushaltsplan der Gemeinde ergebene Spielraum für den notwendigen Verlustausgleich nicht einzuhalten. Jedenfalls nicht ohne deutliche und spürbare Leistungskürzungen.

 

Ausgehend von einer Erhöhung der Kurabgabe in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00 € (entsprechen einer Erhöhung von 20%) wurden die Einnahmen der Vorjahre aus der Kurabgabe mit diesem Wert hochgerechnet.

 

Im nächsten Schritt wäre die Kurabgabe neu zu kalkulieren und eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen.

 

Beigefügt wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg zur Beratung und Beschlussfassung.

 

 

 

 

Zusammenstellung

 

nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2023

 

für den Tourist-Service Ostseebad Schönberg

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

§ 1

 

Es betragen

 

1.

im Erfolgsplan

 

 

die Erträge

2.076.000,00 EUR

 

die Aufwendungen

2.659.000,00 EUR

 

der Jahresgewinn

              0,00 EUR

 

der Jahresverlust

   583.000,00 EUR

 

 

 

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

 

 

die Einzahlungen

1.866.000,00 EUR

 

die Auszahlungen

1.866.000,00 EUR

 

 

 

 

§ 2

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

1.651.200,00 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

150.000,00 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

19,32 Stellen

 

 

 

Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wurde am xx.xx.xxxx erteilt.

 

 

 

24217 Schönberg,

 

 

(L.S.)

 

 

- Widder -

Werkleiter

 

 

 


Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2023

 

des Tourist-Service Ostseebad Schönberg

 

 

 

Gemäß §12 Abs.2 Nr. 1 EigVO werden zum Wirtschaftsplan 2023 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg die nachfolgenden Erläuterungen gegeben:

 

Es betragen danach im Erfolgsplan die Erträge 2.076.000,00 € und die Aufwendungen 2.659.000,00 €, so dass sich ein kalkulierter Jahresverlust von 583.000,00 € ergibt. Der Vermögensplan sieht Ein- und Auszahlungen in Höhe von je 1.866.000,00 € vor. Zur anteiligen Finanzierung der für 2023 veranschlagten Investitionsmaßnahmen (mit einem Gesamtumfang von 1.695.000,00 €) bedarf es einer Kreditaufnahme i.H.v. 1.651.200,00 €. Der Kassenkredit wird unverändert mit 150.000,00 € ausgewiesen. Die Gesamtzahl der Stellen wird gemäß Stellenplanung mit 19,32 angegeben.

 

 

Stand und voraussichtliche Entwicklung der Erfolgslage

 

Vorab eine grundsätzliche Anmerkung zum vorliegenden Zahlenwerk:

Gegenüber 2022 erhöht sich der ausgewiesene Jahresverlust um -43.900,00 €. Die für 2023 veranschlagten Aufwendungen überschreiten dabei um 199.400,00 € den Vergleichswert des Jahres 2022, zugleich überschreiten jedoch die veranschlagten Erträge den Vorjahreswert um 155.500,00 €.

 

Hieraus ergibt sich eine Gesamtveränderung im Vergleich zum Vorjahr von -43.900,00 €.

 

Nachfolgend nun Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des Zahlenwerkes:

 

 

Umsatzerlöse:

 

Der Gesamtbetrag der Umsatzerlöse beläuft sich auf 1.807.000,00 € und liegt damit um 158.500,00 € über dem Vergleichswert des Jahres 2022.

 

Dazu wurden in den einzelnen Ansätzen Anpassungen im Vergleich zum Vorjahr unternommen. Die Einnahmen aus der Kurabgabe wurden um durchschnittlich 20% erhöht. Dies setzt eine Anpassung der Abgabesätze der Kurabgabesatzung voraus.

 

Darüber hinaus werden an den Tourist-Service Teile jener Finanzausgleichsmittel weitergeleitet, die die Gemeinde Schönberg in ihrer Funktion als Unterzentrum nach Maßgabe des § 10 des Finanzausgleichsgesetzes erhält. Es wird davon ausgegangen, dass der Zuweisungsbetrag nach dem Haushaltserlass 2023 gegenüber 2022 unverändert bleibt. Die FAG-Mittel wurde somit erneut mit 210.000,00 € angenommen.

 

Die Summe der veranschlagten sonstigen betrieblichen Erträge liegt bei 59.000,00 €.

 

 

 

 

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe:

 

Der Materialaufwand wurde im beigefügten Planentwurf mit 792.200,00 € in Ansatz gebracht; dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 107.200,00 €.

 

 

Löhne und Gehälter, soziale Abgaben und Aufwendungen f. Altersversorgung:

 

Der Personalaufwand wurde auf der Basis des Stellenplanes mit nunmehr 19,32 Stellen kalkuliert. Danach erhöhen sich die Personalkosten gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 41.800,00 €. Die Personalkosten verteilen auf die Entgelte sowie die Sozialabgaben inkl. der Beiträge an die VBL.

 

Die Erhöhung der Personalkosten beruht im Wesentlichen auf den zu erwartenden Erhöhungen aufgrund des neuen Tarifvertrages im Jahr 2023.

 

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

 

Unter dieser Rubrik ist gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 48.600,00 € zu verzeichnen. Die Gesamtsumme erhöht sich auf 347.500,00 €.

 

Höhere Aufwendungen werden für externe Beratungen (Fortsetzung Organisationsverbesserungen, Marketing usw.) und EDV-Kosten (z. B. Preiserhöhung MS 365) vorgesehen.

 

Zinsen:

 

Die Verzinsung der laufenden Darlehen im Jahr 2023 ist nahezu gleichbleibend.

 

Werden die Abschreibungen mit dem Betrag von 204.000,00 und die sonstigen Steuern (4.000,00 €) hinzugerechnet, ergeben sich Gesamtaufwendungen i.H.v. 2.659.000,00 €, so dass sich – bei Gesamterträgen von 2.076.000,00 € – für das Jahr 2023 ein kalkulierter Verlust von 583.000,00 € ergibt.

 

 

Vermögensplan (geplante Investitionen)

 

Der Vermögensplan für das Jahr 2023 ist beigefügt und beinhaltet die geplanten Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen. Diese sind dort detailliert aufgeführt. Der Zinsaufwand für die geplanten Darlehensaufnahmen ist im Zinsaufwand des Erfolgsplans noch nicht enthalten. Es lässt sich heute noch nicht ausreichend bestimmt sagen, wann und in welcher Höhe Finanzierungsmittel eingesetzt werden müssen.

 

 

Behandlung des Jahresergebnisses

 

Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 583.000,00 € ist durch die Gemeinde Schönberg auszugleichen (vgl. HHST 7900.71500 im Haushaltsplan 2023 der Gemeinde).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den
Wirtschaftsplan 2023 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg mit den Anlagen gemäß
Entwurf festzustellen.

 

Die erforderliche Neukalkulation der Kurabgabe ist zu veranlassen und der Gemeindevertretung zum Beschluss vorzulegen.