Betreff
Entsendung von Mitgliedern in den Schulleiterwahlausschuss für die Besetzung der Stelle der Schulleitung an der GSP
Vorlage
SV/BV/129/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stelle der Schulleitung der Gemeinschaftsschule Probstei ist neu zu besetzen.

Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Der Schulleiterwahlausschuss wählt die Schulleiterin/den Schulleiter nicht direkt, sondern hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Die endgültige Entscheidung trifft das für Bildung zuständige Ministerium.

Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und an weiterführenden Schulen auch die Schülerinnen und Schüler. Sie sollen sicherstellen, dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind.

Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.

Gemäß § 38 Abs. 2 SchulG entsendet der Schulträger in den Schulleiterwahlausschuss zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein.

Anliegender Vermerk beschreibt die Einzelheiten des Verfahrens.

Der Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss danach zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden

Um Beratung und Wahl von 10 Mitgliedern und deren Stellvertretende in den Schulleiterwahlausschuss wird gebeten.