Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet "Strandstraße Hausnummer 41 bis 43, nordwestlich der Sportanlage, nordöstlich des Sportplatzes (Albert-Koch-Platz) und östlich des Friedhofs"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/854/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Grundstück „Strandstraße 41 bis 43“ liegt eine Anfrage auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Hier soll die ehemalige Tennishalle, zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung mit bis zu 60 Wohneinheiten, abgerissen werden.

Entsprechende Bebauungskonzepte wurden dem Ausschuss bereits vorgestellt, in denen die Tennisplätze, die auch zukünftig bestehen bleiben sollen, und der geplante verkehrliche Anschluss an den Friedhofsweg berücksichtigt werden.

Das Bauleitplanverfahren kann gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Dadurch kann auf eine Umweltprüfung mit Umweltbericht verzichtet werden.

 

Zur detaillierteren Planung wird nun empfohlen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet „Strandstraße Hausnummer 41 bis 43, nordwestlich der Sportanlage, nordöstlich des Sportplatzes (Albert-Koch-Platz) und östlich des Friedhofs“ (Aufstellungsbeschluss)

 

  1. Der Auftrag für die städtebauliche und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K und dn-Ingenieure, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.