Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "südlich der Straße Horsenkrog, nördlich der K51 und westlich der Dorfstraße"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LUTTE/BV/068/2023
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 05.02.2018 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst.

 

Aufgrund von diversen Problematiken hat man sich entschieden das notwendige Verfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet vorzuziehen, um entsprechende Sicherheit durch dessen Genehmigung für das Verfahren des Bebauungsplanes zu haben.

 

Somit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 17.01.2022 bis zum 18.02.2022 im Rahmen einer öffentlichen Auslegung. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund von den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Planung überarbeitet.

Es wird empfohlen auf Grundlage der vorzustellenden Planung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planunterlagen

-       Begründung

-       Umweltbericht

-       Bestandsplan des landschaftspflegerischen Fachbeitrags

-       Entwurfsplan des landschaftspflegerischen Fachbeitrags

-       Entwässerungskonzept

-       Lärmtechnische Untersuchung

-       Abwägungsvorschläge der frühzeitigen Beteiligung


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich der Straße ‚Horsenkrog, nördlich der K 51 und westlich der Dorfstraße“ in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 4 ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.