Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/140/2023
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Wendtorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 3.250.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 1.679.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 400 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 3.250.200 € erwartet. Diese liegen damit um 241.100 € über dem Vorjahreswert. Davon entfallen jedoch Mehreinnahmen aus Abschreibungserlösen von 69.600 €, die in der Kameralistik ergebnisneutral gebucht werden. Ebenfalls ergebnisneutral ist die Veranschlagung von Erstattungsleistungen von verauslagten Planungskosten in Höhe von 100.000 €, da hier entsprechende Ausgaben gegenüberstehen. Um diese Einnahmen bereinigt steigen die Einnahmen im Haushaltsjahr 2023 um 71.500 € an. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 1.028.800 € belaufen. Im Vorjahresvergleich eine Erhöhung um 143.500 €. Dies entspricht der Meldung der Fachabteilung. Aufgrund der sehr hohen Inflation wird eine deutliche Tarifsteigerung erwartet. Dies ist bei den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2023 bereits berücksichtigt worden.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 1.105.700 € veranschlagt worden. Diese liegen damit um 172.700 € über dem Vorjahresniveau. Hiervon entfallen wiederum die Planungskosten von 100.000 €, die in voller Höhe erstattet werden. Der verbleibende Betrag von 63.200 € verteilt sich auf erhöhte Unterhaltungskosten für Straßen und Brücken, erhöhte Bewirtschaftungskosten der Liegenschaften aufgrund der derzeitigen Marktlage sowie auf erhöhte Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 208.000 € um 12.200 € höher aus. Aufgrund der hohen Bewirtschaftungskosten wird die Schulverbandsumlage ansteigen. Ebenfalls erhöhen sich die Umlagen an den Schwarzdeckenunterhaltungs- und den Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind höhere Ausgaben für die Kreis- und Amtsumlage von 42.000 € veranschlagt worden. Einerseits werden deutliche tariflichen Steigerungen zum Inflationsausgleich erwartet, anderseits erhöhen sich die Umlageverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Wendtorf aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen weist der Verwaltungshauhalt einen freien Finanzspielraum von 81.900 € aus.

 

Im Vermögenshaushalt beinhaltet Investitionen in einem Umfang von 1.638.500 €. Eine Übersicht der Einzelmaßnahmen ist im Vorbericht auf Seite 24 des Haushaltsentwurfs dargestellt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden Zuschüsse von insgesamt 632.700 € erwartet.

 

Zur restlichen Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme von 923.900 € eingeplant.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.