Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Schulverbandes Probstei für das Jahr 2023
Vorlage
SV/BV/128/2022
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt werden im Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (einschließlich Vorbericht, Anlagen und Investitionsprogramm) zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Danach beläuft sich das Haushaltsvolumen des Schulverbandes Probstei im Jahr 2023 auf insgesamt 10.870.000 €. Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben i.H.v. jeweils 7.301.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 3.568.900 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etatentwurf ein ausgeglichenes Zahlenwerk in Einnahmen und Ausgaben vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen i.H.v.2.875.200 € auf. Zur (anteiligen) Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es einer Kreditaufnahme in Höhe von 1.688.600 € (vgl. § 2 der Haushaltssatzung). Im Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wird die Gesamtzahl der im Stellenplan aufgeführten Stellen mit 40,87 Stellen angegeben.

 

Im Jahr 2023 beträgt die Verbandsumlage 2.944.300 €. Sie berechnet sich – wie aus der Anlage zur Haushaltssatzung ersichtlich – auf der Grundlage des § 56 des Schulgesetzes. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 erhöht sich der Gesamtbetrag der Verbandsumlage um 294.100 €. So betrug 2022 die Umlage je Schüler/in noch 2.631,78 € (2.650.200 € :  1.007 verbandsangehörige Schüler/innen), während sie sich nunmehr auf 2.879,99 € je Schüler/in beläuft (2.944.300 €  :  1.022,33 verbandsangehörige Schüler/innen). Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Durchschnittswert der Schulkinder der letzten 3 Jahre.

 

Zum vorgelegten Haushaltsentwurf lassen sich weiterhin folgende Erläuterungen geben:

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber 2022 um 1.597.300 €. Die Entwicklung der verschiedenen Einnahme- und Ausgabearten ist dabei in der nachstehenden Tabelle dargestellt:

 


Bezeichnung

Plan 2022

Plan 2023

Veränderung

 

E i n n a h m e n

 

 

 

 

a)

 

Einnahmen aus Verwaltung/Betrieb

 

5.353.300 €

 

6.183.200 €

 

+ 829.900 €

b)

Sonstige Finanzeinnahmen

   350.500 €

 1.117.900 €

+  767.400 €

 

 

 

 

+ 1.597.300 €

 

 

 

 

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A u s g a b e n

 

 

 

 

c)

 

Personalausgaben

 

1.883.800 €

 

2.161.600 €

 

+ 277.800 €

d)

Sächl. Verwaltungs-/Betriebsaufw.

2.701.200 €

3.768.800 €

+1.067.600 €

e)

Zuweisungen und Zuschüsse

   217.500 €

  292.000 €

 +  74.500 €

f )

Sonstige Finanzausgaben

   901.300 €

  1.078.700 €

+ 177.400 €

 

 

 

 

+ 1.597.300 €

 

 

 

 

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Im Einzelnen wird hierzu folgendes angemerkt:

 

zu a) Die Steigerung der Einnahmen aus dem Abschnitt Verwaltung/Betrieb - Hauptgruppe 1- rd. 830 T€ ergeben sich aus: Mehreinnahmen von Schulkostenbeiträgen rd. 273 T€,  durch einen Anstieg der Gastschüler im Vergleich zum Vorjahr. Des weiteren entfällt für das Jahr 2023 die pauschale Berechnungssumme von 400 € für den VMH, hier werden die tatsächlichen Werte übernommen und für die Kalkulation der Schulkostenbeiträge zugrunde gelegt, so dass mit erheblichen Mehreinnahmen gerechnet werden kann. Die Erhöhung der Schulverbandsumlage rd. 294 T€ resultiert aus dem Gesamtplan 2023. Mehreinnahmen werden ausgewiesen für die Zuweisung der Gemeinde an den Hort rd. 55 T€, die Mensaverpflegung rd. 22 T€ sowie für Landes- und Kreiszuweisungen für die Schulsozialarbeit.

 

zu b) Den sonstigen Finanzeinnahmen -Hauptgruppe 2- (Auflösung von Zuschüssen, Abschreibungen) . Aus dem Anlagennachweis werden im Jahr 2023 die Restbuchwerte der Sporthalle (Auflösung Zuschuss rd. 298 T€ sowie Restbuchwert rd. 455 T€) ausgebucht. Die kalkulatorischen Einnahmen aus der Verzinsung des Anlagekapitals sowie aus den Abschreibungserlösen von rd. 767 T€ werden als Einnahme ausgewiesen, sind für den kameralen Haushalt jedoch ergebnisneutral.

 

zu c) Der Personalaufwand –Hauptgruppe 4- wurde auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes, der geltenden tariflichen Bestimmungen sowie auf der Basis der konkreten arbeitsvertraglichen Festlegungen veranschlagt. Die Gründe für den Personalkostenanstieg um rd. 278 T€ zum Vorjahr liegen an den Tarifsteigerungen, Stufenerhöhungen und Stundenerhöhungen. Die Veränderungsliste ist dem Haushalt beigefügt und weist in der Summe 3,2 Stellen im Vergleich zum VJ.  mehr aus.  

 

zu d) Die Verwaltungs- und Betriebskosten –Hauptgruppe 5-6- (z.B. der Unterhaltungsaufwand, die Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten, die Geschäftsausgaben, die Lernmittel oder die Schülerbeförderungskosten) sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1.067 T€ gestiegen, abzüglich der ergebnisneutralen  Afa sowie Verzinsung von rd. 767 T€ verbleiben rd. 300 T€ an Mehrausgaben. Für eine gesetzlich vorgeschriebene Machbarkeitsstudie „Rechtsanspruch betreute Grundschule“ wurden 100 T€ als Plansumme eingestellt. Des weiteren wurde auf die möglichen Auswirkungen der Energiekrise reagiert und die Planansätze der Bewirtschaftungskosten den aktuellen HH Ständen angepasst, d.h.  um rd. 100 T€ im Vergleich zum VJ. angehoben. Die Erhöhung der Unterhaltungskosten     über 55 T€ zum VJ. im Bereich OGTS resultiert aus der Beseitigung eines Nässeschadens im Keller des Gebäudes. 

 

zu e) Der Gesamtbetrag der Zuweisungen und Zuschüsse -Hauptgruppe 7- (Personalkostenzuschuss für Schulsozialarbeit) stellt sich zum Vorjahr im Planansatz mit + 75 T€ dar. Diese Mehrausgaben resultieren aus der bewilligten Stundenerhöhung für die Schulsozialarbeit in Schwartbuck sowie eine 4. Stelle in Schönberg.   

 

zu f)  Aus den Darlehen -Hauptgruppe 8- , die u.a. für den Neubau der Sporthalle sowie der Schule aufgenommen worden sind und noch aufgenommen werden, resultieren entsprechende Schuldendienstverpflichtungen. Vor diesem Hintergrund erhöhen sich die Tilgungsleistungen gegenüber dem VJ. um rd. 37 T€, die Zinsaufwendungen erhöhen sich um 139 T€. Demnach erhöhen sich die sonstigen Finanzausgaben im Vergleich zum Vorjahr um rd. 177 T€.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögensplan beinhaltet für das Jahr 2023 folgende Auszahlungen:

 

 

Baumaßnahmen 

 

Betrag

1

Grundschule Schwartbuck

Schallschutzmaßnahmen rd. 25 T€ (Förderung 10 T€)

Beleuchtungskonzept rd. 9.800 € (Förderung 2.900 €)

34.800 €

2

Grundschule an den Salzwiesen

Beleuchtungskonzept 20 T€ (6 T€ Förderung)

20.000 €

3

Gemeinschaftsschule

Neubau 2,5 Mio. mit VE 4 Mio. für Jahr 2024

(Haushaltsrest 2,8 Mio. aus Jahr 2022)

2.500.000 €

4

Gemeinschaftsschule

Containermieten jährlich 97.700 €

(als Baunebenkosten)

97.700 €

5

Gemeinschaftsschule

Beleuchtungskonzept 34 T€ (Förderung 10.200 €)

34.000 €

6

Sporthalle

Neubau der Halle 0,00VE 3 Mio. für Jahr 2024

(Haushaltsrest 6,3 Mio. aus Jahr 2022)

0,00 €

Zwischensumme A

2.686.500

B

Erwerb beweglichen Vermögens

1

Grundschule Schwartbuck:

Mobiliar, sonstige Ausstattung 15.200 €

IT-Ausstattung 20 T€

35.200 €

2

Grundschule an den Salzwiesen

Mobiliar, sonstige Ausstattung rd. 34 T€

IT-Ausstattung 35 T€

 69.000 €

           3

Hort

Ausstattung 2 T€

 

2.000 €

           4

Gemeinschaftsschule

Mobiliar 5 T€

IT-Ausstattung 55 T€

          

            60.000 €

5

OGTS

E-Dienstlastenfahrrad rd. 7.500 € (Förderung 2.500 €)

Einbruchmeldeanlage rd. 10 T€

        

            17.500 €

6

Sportanlage

Ausstattung, Mobiliar 2 T€

2.000 €

7

Reinigungspool

3.000 €

 

Zwischensumme B

188.700 €

 

Endsumme

2.875.200 €

 

 

 

Neben den Investitionsausgaben berücksichtigt der Vermögenshaushalt noch die Tilgungssumme mit einem Gesamtbetrag von 693.700 €.  Der investive Teil des Etats finanziert sich mit 1.186.600 € aus Investitionszuschüssen, davon 1 Million von der Versicherung für den Schulneubau.

 

Abschließend noch ein Hinweis zur Entwicklung der Schülerzahlen:

Stand September 2021 insgesamt 1.474 (1.011 aus verbandsangehörigen Gemeinden sowie 463 Gastschüler*innen.

Stand September 2022 insgesamt 1.582 (1.067 aus verbandsangehörigen Gemeinden sowie 515

Gastschüler*innen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Schulverbandsvertretung:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.