Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/059/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 336.700 EUR und Ausgaben in Höhe von 547.100 EUR aus. Das Defizit des Verwaltungshaushaltes beträgt 210.400 EUR. In diesem Betrag enthalten ist die Fehlbetragsabdeckung aus dem Haushaltsplan 2022 in Höhe von 148.600 EUR. Das strukturelle Defizit beläuft sich auf 61.800 EUR.

 

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 33.500 EUR veranschlagt worden.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 21.600 EUR vorgesehen.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt, dies entspricht auch den Landesempfehlungen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 336.700 EUR erwartet. Diese liegen damit um 30.000 EUR über dem Vorjahreswert. Nach erfolgter Steuerschätzung werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet. Erstmalig sind auch Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer von 7.000 EUR veranschlagt

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 14.400 EUR belaufen. Dieses entspricht dem Vorjahresniveau.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 55.800 EUR veranschlagt worden. Diese liegen damit um 126.500 EUR unter dem Vorjahresniveau. Im letzten Jahr waren hier erhöhte Kosten für die Straßenunterhaltung eingestellt worden.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 159.400 EUR um 22.700 EUR höher aus. Nach einer Prognoseberechnung der Fachabteilung sollen die Aufwendungen für Kindertagesstätten um 5.000 EUR ansteigen. Darüber hinaus wird die Schulverbandsumlage aufgrund der sehr hohen Bewirtschaftungskosten sowie der gestiegenen Zinsausgaben für aufgenommene Kredite voraussichtlich um 15.200 EUR höher liegen als im Vorjahr.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind Gesamtausgaben von 319.500 EUR ausgewiesen. Ein Plus im Vorjahresvergleich um rund 89.500 EUR. Hiervon entfallen 82.500 EUR auf die Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Nachtragshaushalt 2022. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft der Gemeinde aus dem Vorjahr steigt auch die Umlageverpflichtung für die Kreisumlage um 6.200 EUR. Die Mehrausgaben für die Amtsumlage betragen 2.400 EUR.

 

Unter diesen Vorzeichen kann ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht realisiert werden. Es besteht eine Deckungslücke von 210.400 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt beinhaltet einen Investitionskostenzuschuss an die Gemeinde Krummbek für die Investitionen der gemeinsamen Feuerwehr in einem Umfang von 21.600 EUR.

 

Dort ist die Anschaffung eines neuen Mannschaftstransportwagens und eines PKW-Anhängers in einer Größenordnung von 75.000 EUR vorgesehen. Für Einsatzschutzkleidung und sonstigen erforderlichen Anschaffungen sind 5.000 EUR berücksichtigt. Von dieser Summe ist ein möglicher Verkaufserlös des Altfahrzeuges von 8.000 EUR sowie der mögliche Kreiszuschuss von 18.000 EUR in Abzug zu bringen.

Es verbleibt ein Investitionsbedarf von 54.000 EUR, davon muss die Gemeinde Bendfeld einen Anteil von 40 Prozent tragen.

Mangels Alternativen kann die Finanzierung nur über eine Kreditaufnahme erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf