Betreff
Künftige Nutzung des Rathauses Laboe
Vorlage
LABOE/BV/646/2022
Aktenzeichen
I.1.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mitte September 2022 wurden den Fraktionen die Bewertungen des Bürgermeisters für die gemeindlichen Immobilien Rathaus, Touristinfo und Hafenbörse übersandt. Diese beinhalten den Sanierungsaufwand, die derzeitigen und möglichen zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten. Den Bewertungen beigefügt wurden die Vorstellungen des Bürgermeisters für eine künftige Nutzung der drei Immobilien. Das Konzept ist der Vorlage beigefügt.

Diese Konzeption wird um folgende aktuelle Inhalte und Argumente ergänzt:

Wie beschrieben ist für das EG die Einrichtung der Bücherei sowie eines Schalterbetriebes für die Touristinfo geplant. Die Verlagerung der Bücherei dient auch dem Zweck, auf dem Schulgelände Räumlichkeiten für die Schule und die OGTS zu schaffen. Es ist zu erwarten, dass die Einführung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagsbetreuung ab 2026 Raumplanungen auslösen werden. Die Leitungen der OGTS und der Schule arbeiten aktuell an einem Grundkonzept für die Bedarfe in personeller, pädagogischer aber eben auch räumlicher Hinsicht. Diese Konzeption wird in Kürze fertig gestellt werden und anschließend übersandt.

Bei den Überlegungen der zukünftigen Ausrichtung der Bücherei im Rathaus trat immer öfter der Begriff des „Dritten Ortes“ in den Vordergrund. Mit diesem Begriff wird soziologisch seit 1989 eine Ergänzung zu den beiden ersten Räumen, nämlich der Familie und der Arbeit angesehen, welcher einen Ausgleich darstellt und ein Treffpunkt für die nachbarschaftliche Gemeinschaft bietet. Das Kultusministerium NRW hat die Merkmale wie folgt skizziert: 

Der "Dritte Ort" befindet sich in einem möglichst identitätsstiftenden Gebäude, das einen festen Platz im dörflichen/städtischen Gefüge hat. Eine Einbindung in die Stadt- bzw. Dorfentwicklung ist dabei erforderlich. "Dritte Orte" sind Orte der Begegnung, sie sollen zugänglich sein für viele Nutzergruppen. Die Beschreibung des Ministeriums ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Insbesondere Verbände des Bibliothekswesens haben sich dieser Thematik angenommen. So etwa der Deutsche Bibliothekenverband:

„Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Transformationsprozess. Im Zuge der Digitalisierung und des Verlusts ihres Informationsmonopols entwickeln sie sich weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivitäten der Leseförderung hin zu einem lebendigen Erlebnisraum mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.“ Auch dieses Manuskript ist in der Anlage beigefügt.

In der nachfolgenden Erörterung des Themas mit dem Büro BCS, welches das Ortskernentwicklungskonzept der Gemeinde Laboe erarbeitet, wurden diese Möglichkeiten für das Rathaus fachlich als sehr zielführend angesehen. Das Büro wird kurzfristig Hinweise zu diesen Überlegungen übersenden, welche Ihnen nachgereicht werden. Das Büro wird vorschlagen, das Thema Rathaus aufgrund dessen Bedeutung und Lage im OKEK-Prozess zu behandeln.

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung wird vorgeschlagen, den Antrag der SPD sowie das Nutzungskonzept des Bürgermeisters in den OKEK-Prozess zu integrieren, bevor eine Festlegung auf eine rein wirtschaftlich orientierte Nutzung des Rathauses vorgenommen wird. Der Zeitplan für die Entwicklung des OKEK ist straff gefasst, sodass nicht zu befürchten steht, dass die Planung für das Gebäude dadurch weiter ins Stocken geriete.

Sofern dem Antrag in dieser Richtung nicht gefolgt wird, wird Abstimmung über das Nutzungskonzept des Bürgermeisters einschließlich der in der Vorlage gemachten Ergänzungen beantragt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die Nutzungsmöglichkeiten für eine zukünftige Nutzung des Rathauses werden zunächst im Rahmen des Ortskernentwicklungskonzeptes geprüft und beraten. Die Beteiligung der Bürger*innen ist im OKEK-Prozeß vorzusehen, ggf. schon im Rahmen der Bürgerwerkstatt am 19.01.2023. Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung vorzulegen, um konkrete Nutzungen für das Rathaus zu beschließen.