Sachverhalt:
Die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister und Gemeindevertreter*innen sowie Fraktionsvorsitzenden und das Sitzungsgeld für die Ausschussvorsitzenden und die bürgerlichen Ausschussmitglieder soll angepasst werden.
Zurzeit erhält der Bürgermeister die Aufwandsentschädigung von 80% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung, welche nun auf 100% angepasst wird.
Ebenso soll die Aufwandsentschädigung für Gemeindevertreter*innen von aktuell 10,00 € auf 20,00 € pro Monat und die der Fraktionsvorsitzenden von 6,00 € auf 12,00 €, sowie das Sitzungsgeld der bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse von 12,00 € auf 24,00 € und der Ausschussvorsitzenden von 19,00 € auf den Höchstsatz der Entschädigungsverordnung von 35,00 € erhöht werden. Hierfür ist eine Änderung des §§ 1-4 der Entschädigungssatzung erforderlich:
„§ 1 Bürgermeister/in
und Stellvertretende
(1) Die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung
(EntschVO) eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
(2)
Der
Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung bei Verhinderung
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für ihre oder seine besondere
Tätigkeit als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt,
deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung
beträgt für jeden Tag, an dem die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
vertreten wird, ein Dreißigstel der monatlichen Aufwandsentschädigung der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Die Aufwandsentschädigung für die
Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters nicht übersteigen.
§ 2
Gemeindevertreter/innen und bürgerliche Ausschussmitglieder
(1) Die
Gemeindevertreterinnen und -vertreter erhalten nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von
20,00 Euro monatlich.
(2)
Die
nicht der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieder der Ausschüsse
(bürgerliche Mitglieder) erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für
die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, in die sie gewählt sind, ein
Sitzungsgeld in Höhe von 24,00 Euro. Entsprechendes gilt für
stellvertretende Ausschussmitglieder, die nicht der Gemeindevertretung
angehören, im Vertretungsfall.
§ 3 Ausschussvorsitzende und
Stellvertretende
Ausschussvorsitzende
und bei deren Verhinderung deren Vertretende erhalten nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung neben der Entschädigung nach § 2 dieser Satzung für
jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe des
Höchstsatzes der EntschVO.
§ 4 Fraktionsvorsitzende
(1)
Faktionsvorsitzende
erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 12,00 Euro monatlich.
(2)
Stellvertretenden
von Fraktionsvorsitzenden wird nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung bei Verhinderung der oder des Fraktionsvorsitzenden
für ihre besondere Tätigkeit als Vertretung eine Aufwandsentschädigung gewährt,
deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die Aufwandsentschädigung
beträgt für jeden Tag, an dem die Fraktionsvorsitzende oder der
Fraktionsvorsitzende vertreten wird, ein Dreißigstel der monatlichen
Aufwandsentschädigung der order des Fraktionsvorsitzenden. Die
Aufwandsentschädigung für die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung
der Fraktionsvorsitzenden oder des Fraktionsvorsitzenden nicht übersteigen.“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Prasdorf beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Prasdorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Prasdorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) zum 01.01.2023.