Betreff
Beratung und Beschlussfassung über in Aussicht genommene Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen
Vorlage
KÖHN/BV/089/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 17.02.2021 ist ein Investor auf die Gemeinde Köhn zugekommen mit der Absicht, Photovoltaikfreiflächenanlagen auf einer Fläche von ca. 31 ha zu bauen und zu betreiben. Am 01.09.2021 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass der Investor auf seine Kosten eine sogenannte Weißflächenstudie erstellen kann. Die Studie wurde dann in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.10.2021 vorgestellt. Aufgrund von Anmeldungen von Landwirten, Photovoltaikfreiflächenanlagen auf ihren Flächen zu errichten, stieg die Gesamtfläche dann bereits auf etwa 90 ha an. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.03.2022 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet zu planen. Den Anfragen entsprechend handelten es sich danach bereits um Flächen in Größe von insgesamt ca. 176,5 ha. Am 13.06.2022 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass maximal 3 % der Gemeindefläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen genutzt werden können. In der folgenden Einwohnerversammlung am 14.07.2022 wurde die Weißflächenstudie den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Es wurde gebeten, dass sich, soweit vorhanden, noch weitere Interessenten bei der Gemeinde melden sollten. Seitdem sind die Flächen, für die ein Antrag auf Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlangen vorliegt, auf insgesamt ca. 215 ha angestiegen. Diese Flächen sind insbesondere rund um die Ortslage von Köhn verteilt. 

 

Zwischenzeitlich ist ein weiterer Investor an die Gemeinde Köhn herangetreten, der die Flächen eines einzelnen Grundstückseigentümers in Größe von ca. 25 ha für Photovoltaikfreiflächenanlagen nutzen möchte. Die Flächen sind größtenteils bereits in den Flächen des Antrags des ersten Investors enthalten.

 

Die Gemeinde Köhn hat sich nun nochmals intensiv mit den Anfragen befasst und folgende Kriterien für eine Flächenausweisung im Flächennutzungsplan sowie in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Photovoltaikfreiflächenanlagen entwickelt:

 

-       Die Photovoltaikanlagen sollen einen Abstand von ca. 300 m zur Ortslage wie auch zur nächsten Einzelbebauung einhalten.

-       Die Photovoltaikanlagen sollen von öffentlichen Straßen nicht direkt einsehbar sein.

-       Die Flächen für die Photovoltaikanlagen sollen nicht gestückelt sein, es soll möglichst eine große Fläche für die Photovoltaikanlagen genutzt werden.

-       Die Fläche für die Photovoltaikanlagen soll mit bereits vorhandenen oder noch zu ergänzenden Knicks eingefriedet sein.

-       Die Fläche für die Photovoltaikanlagen soll nicht durch öffentliche Straßen durchschnitten werden.

-       Es sollen maximal ca. 3 % der Gemeindefläche für Photovoltaikfreiflächenanlagen genutzt werden.

 

Unter Anwendung der vorstehenden Kriterien kommen die Flurstücke in der Gemarkung Köhn-Moorrehmen 2/11 und 2/7 der Flur 2 sowie das Flurstück 1/1 und 1/2  der Flur 3 (siehe anliegenden Kartenausschnitt) in Betracht.


Anlagenverzeichnis:

 

Übersichtskarte mit Darstellung der in Aussicht genommenen Flächen für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter Anwendung der vorstehenden Kriterien und unter dem Vorbehalt der nochmaligen Abstimmung mit dem Investor, die Flurstücke in der Gemarkung Köhn-Moorrehmen 2/11 und 2/7 der Flur 2 sowie das Flurstück 1/1 und 1/2 der Flur 3 zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen zu überplanen.