Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenweg und östlich der Bebauung Wiesenhof"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
KÖHN/BV/088/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.08.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 zur Umwidmung des bestehenden Wochenendhausgebietes zum allgemeinen Wohngebiet gefasst.

 

Nachdem der Kostenerstattungsvertrag mit der Eigentümerinitiative geschlossen wurde, wurde die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dem Zeitraum vom 28.06.2021 bis zum 24.07.2021 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden während des gleichen Zeitraumes im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen, unter anderem von der unteren Wasserbehörde, wurden einige Berechnungen und Begutachtungen von Flächen durchgeführt, wodurch die Planunterlagen entsprechend überarbeitet wurden und nun als Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden sollen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Einzeldokument mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen

-       Begründung

-       Vorabzug des Umweltberichts

-       Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit, sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Ortsteil Pülsen, nördlich des Birkenwegs,und östlich der Bebauung Wiesenhof“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.