Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Köhn
Vorlage
KÖHN/BV/085/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Köhn mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.512.100 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 113.400 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 380 % für die Grundsteuer A, 425 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt, dies entspricht auch den Landesempfehlungen.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 1.512.100 € erwartet. Diese liegen damit um 77.200 € über dem Vorjahreswert.

Nach der Steuerschätzung vom Mai und November 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer höhere Einnahmen erwartet. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Allerdings kann die Gemeinde Köhn hier nicht profitieren. Aufgrund der höheren Steuerkraft aus dem Vorjahr in Verbindung mit einem Einwohnerrückgang stichtagsbezogen im Vergleich 31.12.2021 zu 31.12.2020 (-5 Einwohner) werden die Schlüsselzuweisungen voraussichtlich um 22.300 € zurückgehen.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 214.200 € belaufen. Dieses entspricht der Meldung der Personalabteilung und einer Ausgabenreduzierung im Vorjahresvergleich um 14.900 €.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 325.200 € veranschlagt worden. Diese liegen damit um 24.000 € über dem Vorjahreswert. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse wurden die Bewirtschaftungskosten für Strom- und Heizkosten der Marktlage angepasst. Darüber hinaus sind erhöhte Unterhaltungsaufwendungen für die Sanierung der Rad- und Gehwege eingeplant.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 291.300 € um 13.200 € niedriger aus. Hier hat die Fachabteilung einen geringeren Finanzierungsbeitrag der Wohngemeinde an den Kosten der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten prognostiziert.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind höhere Ausgaben für die Kreisumlage von 31.700 € berücksichtigt. Die Umlageverpflichtungen erhöhen sich aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Köhn aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen reichen die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 84.200 € ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt sind investive Ausgaben in einer Größenordnung von 58.000 € etatisiert. Eine Einzelaufstellung kann der Seite 20 des Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.