Betreff
Schülerbeförderung OGTS
Vorlage
SVW/BV/055/2022
Aktenzeichen
I.4.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zu Beginn des neuen Schuljahres 2022 / 2023 trat die neue Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) in Kraft.

Bestandteil der Benutzungs- und Gebührensatzung ist u.a. der Taxi Fahrdienst (§ 4 und § 13).

Laut § 13 wird, zur Deckung der erforderlichen Kosten des Taxi Fahrdienstes, eine monatliche Gebühr von 25 € erhoben. Eine Möglichkeit der Ermäßigung dieser Gebühr besteht nicht.

 

Im Zeitraum August bis Dezember 2022 bedeutet dies Einnahmen in Höhe von 1.475 €, bei einer Nutzung von derzeit 13 Kindern.

Dem gegenüber stehen für die Monate August bis November 2022 bereits Ausgaben in Höhe von 3.740 €.

 

Die Preissteigerungen bei den Taxikosten sind zum einem die hohen Benzinkosten, und zum anderen die gestiegenen Personalkosten.

 

Folgende Information erhielt ich von der OGTS, Frau Werner:

Anmeldungen 14.30 (Stand 11/2022):

Stein:             7x Taxi         3x Privat-PKW

Wendtorf:    3 x Taxi         6x Privat-PKW

Prasdorf:           -                8x Privat-PKW

Lutterbek:         -                4x Privat-PKW

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                        31 Kinder

 

Für das Schuljahr 2023/2024 liegen bereits 14 Neuanmeldungen aus der Gemeinde Stein vor. Ob diese auch das Taxi nutzen werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Für Kinder mit Wohnort in Prasdorf, Lutterbek, Stein und Wendtorf wäre zum Beispiel die Nutzung des bestehenden Linienbusverkehres denkbar: Abfahrt der Linie 120 um 14.41 Uhr, Haltestelle Bahnhofstraße.

Hier bestünde dann die Möglichkeit, dass eine Betreuungskraft die Kinder zur Bushaltestelle begleitet bzw. beaufsichtigt.

 

Eine weitere Fahrt könnte um 16.05 Uhr ab Haltestelle Pommernring nach Wendtorf über Prasdorf, Lutterbek, Stein, weiter Richtung Barsbek nach Schönberg genutzt werden.

 

Lediglich für Kinder aus der Gemeinde Dobersdorf, Schrevendorf / Röbsdorf, Passade und Fahren besteht keine Nutzungsmöglichkeit eines Linienbusses, so dass zumindest hier das Angebot der Taxinutzung bestehen bleiben sollte.

 

Eine Ermäßigung der Gebühr könnte analog zu den Gebührenermäßigungen gemäß § 12 der Benutzungs- und Gebührensatzung stattfinden. Dies könnte in Einzelfällen bis zu 100 % Ermäßigung bedeuten.

 

Eine Inanspruchnahme der sog. Alfa Verkehre kommt nicht in Betracht, da diese gemäß Vorgabe des Kreises Plön ausdrücklich nicht für Schülerbeförderungen vorgesehen sind.

 

Um Beratung und ggf. Beschlussfassung wird gebeten.