Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 (Gr. Mühlenstraße / Kl. Mühlenstraße)
Vorlage
SCHÖN/BV/125/2010
Aktenzeichen
IV.1.1/B 41 (2) Schö
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 01.10.2009 wurde der Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 gefasst. Es wurde das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden bzw. Öffentlichkeit abgesehen werden. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr nach Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „Große Mühlenstraße 20 – 22 „und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:

 

a)         Die Dacheindeckung im eingeschossigen Innenbereich einschließlich der Dacheindeckung im Bereich der Baufläche 2 (Nebenanlagen) erfolgt als extensive Dachbegrünung. Im übrigen sind als Materialien Zink oder Folien zulässig.

 

b)       Als Fassadenmaterial im 1. und 2. Vollgeschoss ist nur Sichtmauerwerk in den Farben

rot und rot-braun zulässig. Die weiteren Fassadenflächen sind entsprechend der vorhandenen Bebauung im B-Plan Nr. 41 anzupassen.

 

c)       In der Baufläche 2 (Nebenanlagen) ist Holz als Fassadenmaterial zulässig.

 

d)      In den Eingangsbereichen sind nur Stahl/Glas-Konstruktionen zulässig.

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.    Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden bzw. Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird abgesehen.