Sachverhalt:
Am 01.10.2009 wurde der Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 gefasst. Es wurde das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Im beschleunigten Verfahren kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden bzw. Öffentlichkeit abgesehen werden. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr nach Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „Große Mühlenstraße 20 – 22 „und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:
a) Die Dacheindeckung im eingeschossigen Innenbereich einschließlich der Dacheindeckung im Bereich der Baufläche 2 (Nebenanlagen) erfolgt als extensive Dachbegrünung. Im übrigen sind als Materialien Zink oder Folien zulässig.
b) Als Fassadenmaterial im 1. und 2. Vollgeschoss ist nur Sichtmauerwerk in den Farben
rot und rot-braun zulässig. Die weiteren Fassadenflächen sind entsprechend der vorhandenen Bebauung im B-Plan Nr. 41 anzupassen.
c) In der Baufläche 2 (Nebenanlagen) ist Holz als Fassadenmaterial zulässig.
d) In den Eingangsbereichen sind nur Stahl/Glas-Konstruktionen zulässig.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden bzw. Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird abgesehen.