Sachverhalt:
In
der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2009 zur Beratung vorgelegt.
Das bereinigte Soll-Ergebnis bei den Einnahmen und Ausgaben belief sich
Im
Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2009 ergibt die Jahresrechnung
eine saldierte Abschlussverbesserung von 45.800,00 EUR, die sich wie
folgt errechnet:
Der
Haushaltsausgleich konnte vorgenommen werden. Die Pflichtzuführung in Höhe der
ordentlichen Tilgung (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemHVO - Kameral) wurde erreicht
und sogar übererfüllt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt
wurde mit 145.200,00 EUR (in Höhe der voraussichtlichen Tilgungsleistungen)
geplant. Das Rechnungsergebnis beläuft sich dagegen auf 237.448,27 EUR, so dass
der Zuführungsbetrag sich auf eben diese 237.448,27 EUR beläuft. Der Mehrbetrag
von 92.248,27 EUR stand zur Finanzierung von Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen
im Vermögenshaushalt und zur Reduzierung der Kredite zur Verfügung. Der
Kreditbetrag konnte daher um 45.800,00 EUR gesenkt werden.
Über
den Vollzug des Haushaltsplanes im Bereich des Verwaltungshaushaltes
wird wie folgt berichtet:
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) schließt mit Mehrausgaben in Höhe von 23.502,99 EUR ab.
Die
Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) schließen mit Minderausgaben von
6.242,83 EUR ab.
Die
Zinsaufwendungen (innerhalb der Hauptgruppe 8) schließen mit Minderausgaben von
4.984,91 EUR ab, was insbesondere auch auf niedrigere Zinsen für Kassenkredite
zurückzuführen ist.
Die
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) schließen mit
Mehreinnahmen von 99.431,54 EUR ab. Von diesen Mehreinnahmen entfallen im Saldo
der Gruppierungen 16200 allein 54.129,00 EUR auf Einnahmen aus
Schulkostenbeiträgen. Die übrigen Mehreinnahmen stammen aus den
gebührenpflichtigen Einrichtungen des Schulverbandes, insbesondere der
Schülerbetreuung und dem Hort.
Die
sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) schlossen planmäßig ab. Insgesamt
konnte der Verwaltungshaushalt einen um 92.248,27 EUR höheren
Finanzierungsbeitrag zu Gunsten des Vermögenshaushalts leisten.
Wie im Vorjahr auch wird die haushaltsmäßige Abwicklung innerhalb der Deckungskreise in der Jahresrechnung dokumentiert. Nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 GemHVO - Kameral können im Verwaltungshaushalt Ausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich eng zusammenhängen und soweit sie nicht ohnehin schon der gesetzlichen Deckungsfähigkeit nach § 17 Abs. 1 GemHVO - Kameral unterliegen.
Der
Schulverband Probstei hat von der Möglichkeit der Bildung von sogenannten
Deckungskreisen im Rahmen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes Gebrauch
gemacht.
Durch
die Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ausgabeansätze zu Lasten
der deckungspflichtigen Ausgabeansätze erhöht werden (§ 17 Abs. 6 GemHVO –
Kameral).
Diese
Erhöhung geschieht im Wege der Haushaltssollübertragung. Da die im Rahmen der
Deckungsfähigkeit zu leistenden Mehrausgaben durch eine Veränderung der
Sollbeträge des Haushaltsplanes ausgeglichen werden, entstehen, sofern
ausreichende Mittel vorhanden sind, keine überplanmäßigen Ausgaben, so dass es
eines Verfahrens zur Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben nicht bedarf.
Als
Konsequenz werden in der Jahresrechnung in der Spalte 11 (HH-Ansatz) vereinzelt
Beträge ausgewiesen, die nicht (mehr) mit dem Haushaltssoll im Haushaltsplan
übereinstimmen.
Trotz
dieser Maßnahmen sind innerhalb des Verwaltungshaushaltes einzelne
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 48.525,92 EUR entstanden. Über
die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die den Betrag von
2.500,00 EUR übersteigen, ist unter einem gesonderten TOP zu beraten und zu
beschließen.
Der
Vollzug des Vermögenshaushaltes gestaltete sich alles in allem
erfreulich. Es waren Mindereinnahmen in Höhe von 48.750,00 EUR bei der
Haushaltsstelle 2812.36100 zu verzeichnen, so dass nur ein
Haushaltseinnahmerest in Höhe von 153.750,00 EUR gebildet werden konnte. Wie
bereits berichtet wurde, ist der Landeszuschuss geringer ausgefallen, als dies
zu erwarten war.
Durch
den positiven Finanzierungsbeitrag des Verwaltungshaushalts konnte der
Vermögenshaushalt dennoch per Saldo eine Abschlussverbesserung von 45.800,00
EUR erreichen, die sich in einem geringeren Kreditbedarf niederschlägt. Dieser
Kreditbedarf beläuft sich auf 453.400,00 EUR statt der geplanten 499.200,00
EUR. Dieser Kreditbedarf wird im Wege eines Haushaltseinnahmerestes auf neue
Rechnung vorgetragen. Die eigentliche Kreditaufnahme wird voraussichtlich im
Frühjahr 2010 erfolgen.
Ansonsten
gestaltete sich der Vollzug des Vermögenshaushaltes plangerecht. Es konnten
jedoch nicht alle begonnenen Projekte zum Abschluss gebracht werden, so dass
neue Haushaltsausgabereste über insgesamt 394.710,84 EUR zu bilden waren,
welche die Fortführung und den Abschluss der Maßnahmen im Jahr 2010
gewährleisten.
Haushaltsausgabereste
werden gebildet, um die Finanzierung von bereits begonnenen Maßnahmen in
Folgejahren sicherzustellen. Sie belasten das Ergebnis der Jahresrechnung
insoweit, als dass durch einen Haushaltsausgaberest die gleiche Wirkung erzeugt
wird wie durch die Inanspruchnahme einer Haushaltsstelle, für die eine Rechnung
zur Begleichung ansteht. Als Folge ihrer Bildung und ihrer in der Vergangenheit
erfolgten Finanzierung stehen sie als bereite Mittel der Folgejahre zur
Finanzierung von Investitionen zur Verfügung, die in der Regel begonnen aber
noch nicht abgeschlossen wurden.
Per
31.12.2009 beziffert sich die Rücklage des Schulverbandes Probstei auf
unverändert 1.288,08 EUR.
Der
Schuldenstand des Schulverbandes betrug nach Abzug der planmäßigen
Tilgungsleistungen (von rund 141.000,00 EUR) und nach Aufnahme eines neuen
Kredites aus der Kreditermächtigung des Jahres 2008 über 174.200,00 EUR am Ende
des abgeschlossenen Haushaltsjahres rund 3.965.000,00 EUR. Die für 2009
geplante Kreditaufnahme in Höhe von 453.400,00 EUR war am 31.12.2009 jedoch
noch nicht erfolgt. Sie wird voraussichtlich zum 01.04.2010 erfolgen und den
Schuldenstand entsprechend erhöhen.
Anlagenverzeichnis:
Jahresrechnung 2009
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung die Jahresrechnung 2009 in
der vorgelegten Fassung zu genehmigen.