Betreff
Schaffung einer Fahrbahnquerung an der Kreuzung Niederstraße/Damm; Beschluss BA vom 30.08.2022
Vorlage
SCHÖN/BV/843/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss hatte in seiner Sitzung am 30.08.2022 beschlossen, im Kreuzungsbereich Damm/Niederstraße/Am Markt aufgrund des starken Kurvenverlaufes und vor dem Hintergrund der Schul- und KiTa-Wege eine Überwegung vorzusehen. In einer nächsten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sollten entsprechende Planungen und Kosten hierfür vorgestellt werden.

 

Hierzu wurde Frau Jorna Lindemann vom Wasser- und Verkehrskontor Neumünster um Einschätzung gebeten. Frau Lindemann hat uns hierfür folgende Informationen zusammengestellt:

 

Am Knotenpunkt Niederstraße/Damm/Am Markt wird die Einrichtung einer Querungshilfe insbesondere für Schul- und Kitakinder seitens der Gemeinde gewünscht. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird empfohlen, eine gesicherte Querungshilfe, also mit zeitlicher (konfliktfreier) Trennung für den Fußverkehr zu schaffen.

 

Eine Aufpflasterung wird für die Wegebeziehungen der Schul- und Kitakinder nicht empfohlen, da diese oftmals den Eindruck einer Bevorrechtigung vermittelt, welche jedoch nicht gegeben ist.

 

Um eine gesicherte Querungshilfe zu schaffen, wird empfohlen, die Anforderungslichtsignalanlage, die derzeit westlich der Straße Am Hang positioniert ist und früher der sicheren Querung zum mittlerweile nicht mehr vorhandenen Hort diente, in Richtung des Knotenpunktes Niederstraße/Damm/Am Markt zu verschieben.

 

Am derzeitigen Standort können die abgesenkten Bordsteine sowie der vorgezogene Bordstein im nördlichen Seitenraum im Bestand als barrierefreie Querungsmöglichkeit verbleiben. Lediglich die Markierungen wären aufzuheben.

 

Der neue Standort der Bedarfsanlage kann unter Einhaltung der notwendigen Haltesichtweiten zur Querungsstelle bei vorhandener Fahrbahnlängsneigung ca. östlich des Nebeneingangs des Evangelischen Kindergartens Tausendfüßler positioniert werden. Der Schaltschrank kann südlich im vorhandenen unbefestigten Seitenraum hinter der Bordlinie platziert werden. Der Seitenraum kann zusätzlich beidseitig (ca. 25 cm) vorgezogen werden. So wird beidseitig der Aufstellbereich vergrößert und eine (optische) Fahrbahneinengung wirkt auch im abgeschalteten/nicht benutzten Zustand der Anlage als Element der dynamischen Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Mit der neuen gesicherten Querungshilfe entsteht eine optimale Verbindung des Kindergartens, des Marktplatzes sowie der dahinterliegenden Grund- und Gemeinschaftsschule. Da die Verlegung der Bedarfsanlage (als Verkehrszeichen) einer offiziellen Anordnung bedarf, ist hier der Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde notwendig.

 

Als grobe Kostenschätzung sind für die Verlegung ca. 50.000€ (brutto) anzunehmen, sofern eine neue Anlage mit akustischen Signalgebern sowie den Blinden-Leiteinrichtungen im Tiefbau erforderlich werden.

 

Sofern es nur zur Umsetzung der derzeitigen (alten) Anlage kommt und Einrichtungen der Barrierefreiheit keine Berücksichtigung finden, sind etwa 30.000€ als Kostenschätzung anzunehmen.

 

Des Weiteren kann über eine Querungshilfe zwischen der Fußgängerzone (Knüllgasse) und dem Gemeindehaus der Ev. Luth. Kirchengemeinde diskutiert werden. Hier kann eine Aufpflasterung analog zum südlichen Beginn der Fußgängerzone in der Niederstraße zweckmäßig sein, um die Anbindung der Fußgängerzone zu optimieren.

 

Die Aufpflasterung ist dabei als (barrierefreie) Querungshilfe zu sehen, die jedoch keine Bevorrechtigung beinhaltet. Die Anforderungen des Linienbusverkehres sind dabei hinreichend berücksichtigt (Länge der Aufpflasterung & Anrampung). Die Kosten liegen hierbei ca. bei 29.482,64€ (brutto, Änderungen vorbehalten).

 

Sofern eine Berücksichtigung der barrierefreien Leiteinrichtung stattfinden soll, ist mit ca. 5.-10.000€ Aufschlag zu kalkulieren. Auch diese Aufpflasterung ist als Element der dynamischen Geschwindigkeitsreduzierung zu sehen.

 

Insgesamt kann durch die Umsetzung beider Maßnahmen eine Verkehrsberuhigung im starken Kurvenbereich geschaffen, die Verkehrssituation entschärft und Querungsverkehre besser geschützt werden.

 

Sofern mit der Straßenverkehrsbehörde in den Austausch für die Verlegung der Bedarfsanlage gegangen wird, kann (zusätzlich) versucht werden, einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) begründet durch den hohen Anteil der Fußverkehrsquerungen in Verbindung mit der Fußgängerzone und dem Gemeindehaus anordnen zu lassen.“

 

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.


Beschlussvorschlag:    Der Bau- und Verkehrsausschuss befürwortet die vorgeschlagenen Maßnahmen und empfiehlt der Gemeindevertretung, diese in die Wege zu leiten und entsprechende Haushaltsmittel hierfür in den Haushalt 2023 einzustellen.

 

Da es für die Verlegung der Bedarfsanlage (als Verkehrszeichen) einer offiziellen Anordnung bedarf, wird die Verwaltung gebeten, schnellstmöglich mit der Straßenverkehrsbehörde so die Realisierungsmöglichkeiten auszuloten.