Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Brodersdorf
Vorlage
BRODE/BV/066/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Brodersdorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 625.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 332.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der investiven Ausgaben des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme von 274.400 € vorgesehen. Darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von 90.000 €.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 380 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 625.500 € erwartet. Diese liegen damit um 39.500 € unter dem Vorjahreswert.

Im letzten Haushaltsjahr waren Zuweisungen und Zuschüsse für das Ortsentwicklungskonzept und für die Ertüchtigung der Biotopfläche veranschlagt. Darüber hinaus eine Einnahme des Verwaltungshaushaltes aus der Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 6.800 €.

Diese stützende Zuführung ist im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr erforderlich.

 

Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Allerdings kann die Gemeinde Brodersdorf hier nicht profitieren. Aufgrund der höheren Steuerkraft aus dem Vorjahr, aber insbesondere aufgrund eines deutlichen Einwohnerrückgangs stichtagsbezogen im Vergleich 31.12.2021 zu 31.12.2020 (-21 Einwohner) werden die Schlüsselzuweisungen voraussichtlich um 27.500 € zurückgehen.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 22.100 € belaufen. Diese bewegen sich damit in etwa auf Vorjahresniveau.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 190.500 € veranschlagt worden. Diese liegen damit um 37.700 € unter dem Vorjahreswert. Wie gesagt waren im letzten Haushaltsjahr Ausgaben für das Ortsentwicklungskonzept und für die Ertüchtigung der Biotopfläche veranschlagt, Diese Kosten fallen im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr an. 

Nach aktuellen Kenntnissen unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Abrechnungen werden die Schulkostenbeiträge deutlich zurückgehen.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 72.300 € € um 56.800 € niedriger aus. Im letzten Haushaltsjahr waren Nachzahlungsbeträge für Kindergartenabrechnungen aus Vorjahren von 51.400 € veranschlagt. Diese Kosten fallen im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr an. Darüber hinaus sind Minderausgaben bei den laufenden Kindergartenkosten von der Fachabteilung in Höhe von 5.100 € prognostiziert.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind Gesamtausgaben von 340.600 € veranschlagt worden. In diesem Abschnitt sind höhere Ausgaben für die Kreis- und Amtsumlage von 18.400 € berücksichtigt. Einerseits werden deutliche tariflichen Steigerungen zum Inflationsausgleich erwartet, anderseits erhöhen sich die Umlageverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Brodersdorf aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen reichen die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus kann ein freier Finanzspielraum in Höhe von 39.600 € ausgewiesen werden.

 

Im Vermögenshaushalt sind investive Ausgaben in einer Größenordnung von 329.000 € etatisiert. Eine Einzelaufstellung kann der Seite 19 des Haushaltsentwurfs entnommen werden.

 

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist neben der Auflösung der allgemeinen Rücklage von 15.000 € eine Kreditaufnahme von 274.400 € vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.