Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/102/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.705.200 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 587.000 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 420 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 2.705.200 € erwartet. Diese liegen damit um 164.500 € über dem Vorjahreswert. Davon entfallen jedoch Einnahmen aus der Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes von 71.800 €. Um diese Einnahmen bereinigt steigen die Einnahmen im Haushaltsjahr 2023 um 92.700 € an. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei den Schlüsselzuweisungen höhere Einnahmen erwartet.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 796.400 € belaufen. Im Vorjahresvergleich eine Erhöhung um 119.400 €. Hiervon entfallen 94.100 € auf den Kindergarten.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 945.700 € veranschlagt worden. Diese liegen damit in etwa um 100.000 € über dem Vorjahresniveau. Im Haushaltsplan 2023 sind insbesondere erhöhte Unterhaltungsaufwendungen im Bereich des Kindergartens, der öffentlichen WC-Anlagen, des Strandes sowie der Wohnungen im Dorfring veranschlagt worden. Darüber hinaus wurden die Bewirtschaftungskosten der aktuellen bzw. voraussichtlichen Marktlage angepasst.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 253.000 € um 46.000 € höher aus. Aufgrund der hohen Bewirtschaftungskosten wird die Schulverbandsumlage deutlich ansteigen. Ebenfalls hat die Fachabteilung höhere Ausgaben für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten prognostiziert.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind höhere Ausgaben für die Kreis- und Amtsumlage von 39.000 € veranschlagt worden. Einerseits werden deutliche tariflichen Steigerungen zum Inflationsausgleich erwartet, anderseits erhöhen sich die Umlageverpflichtungen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde Stein aus dem Vorjahr.

 

Unter diesen Vorzeichen weist der Verwaltungshauhalt keinen freien Finanzspielraum aus. Zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ist planerisch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt von 71.800 € erforderlich.

Im Vermögenshaushalt beinhaltet Investitionen in einem Umfang von 463.600 €. Eine Übersicht der Einzelmaßnahmen ist im Vorbericht des Haushaltsentwurfs dargestellt. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden Zuschüsse von insgesamt 138.000 € erwartet.

 

Zur restlichen Finanzierung des Vermögenshaushaltes sowie zum Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes ist eine Rücklagenentnahme von 397.400 € eingeplant.

 

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.