Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südwestlich der Ortslage Höhndorf, nordwestlich der Ortslage Gödersdorf, südlich der K 47 und östlich der Gemeindegrenze Fiefbergen"
hier:Aufstellungsbeschluss
Vorlage
HÖHND/BV/062/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Unternehmen Enerpark beabsichtigt in der Gemeinde Höhndorf Photovoltaikfreiflächenanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 05.07.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die erforderlichen Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, wenn vorab eine sogenannte Weißflächenstudie vorgelegt wird. Aus der Weißflächenstudie ergibt sich, ob die in Aussicht genommenen Flächen auch für die Nutzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen geeignet sind.

 

Die bereits erstellte Weißflächenstudie wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.09.2022 vorgestellt, den in Aussicht genommenen Flächen wurde zugestimmt. Die Weißflächenstudie wurde vom Planungsbüro IPP aus Kiel erstellt. Weiterhin hat sich das Büro Energie & Land Projektierungs-GmbH, Frau Berges, der Gemeinde vorgestellt. Es soll nunmehr der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Vergabe des Planungsauftrages für die Durchführung des Planverfahrens gefasst werden.

 

Die Planinhalte, insbesondere mit der Prüfung von Standortalternativen und einer Abstimmung mit den Nachbargemeinden, werden im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens festgelegt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südwestlich der Ortslage Höhndorf, nordwestlich der Ortslage Gödersdorf, südlich der K 47 und östlich der Gemeindegrenze Fiefbergen“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Planungsleistungen ist dem Büro Energie & Land Projektierungs-GmbH, Frau Berges, zu erteilen.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten, es ist hierfür ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.