Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 16.733.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.696.500 € veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist unverändert Investitionen in Höhe von 2.757.700 € aus.
Durch die gegenüber der letzten Steuerschätzung verbesserte Einnahmeentwicklung
bei den Steuererträgen, konnten 228.100 € in die Finanzausgleichsrücklage
verbucht werden, des Weiteren wurde die Kreditsumme um 156.300 € reduziert.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines
Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 erfordern, sind im Vorbericht
des Nachtrages erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.