Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Schönberg für das Jahr 2022
Vorlage
SCHÖN/BV/832/2022
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 16.733.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.696.500 € veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist unverändert Investitionen in Höhe von 2.757.700 € aus. Durch die gegenüber der letzten Steuerschätzung verbesserte Einnahmeentwicklung bei den Steuererträgen, konnten 228.100 € in die Finanzausgleichsrücklage verbucht werden, des Weiteren wurde die Kreditsumme um 156.300 € reduziert.

 

Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Schönberg nicht.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 erfordern, sind im Vorbericht des Nachtrages erläutert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu beschließen.